Erstellt am 17.06.2008 um 18:20 Uhr von pirat
@Auxel,
über die Sinnhaftigkeit einer GO will ich erst garnicht eingehen........
Sie kann jederzeit durch Beschluss des Betriebsrats mit absoluter Mehrheit der Stimmen geändert werden.
§1 Geltungdauer GO.... zuzuordnen.
Erstellt am 17.06.2008 um 18:30 Uhr von Mona-Lisa
@pirat,
allein schon das Wort Sinnhaftigkeit in Verbindung mit Geschäftsordnung zu bringen löst bei mir wellenartige Attacken von Gänsehaut aus, sozusagen laolamässig.....
@Auxel,
was wollt ihr neu hinzufügen oder streichen?
Genaueres zum Thema ändern oder streichen in einer GO kannst du hier nachlesen:
§ 36 BetrVG DKK, III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung RN. 9 -
Fitting lässt sich in der 23. Auflage in der RN. 13 darüber aus.
Erstellt am 17.06.2008 um 18:34 Uhr von pirat
Ahoi ML,
sorry, wenn ich dir Gänsehaut verursache, war beabsichtigt!...*fg* ^^