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Geschäftsordnung

A
Auxel
Nov 2016 bearbeitet

Kann man zur Geschäftsordnung etwas hinzufügen? Kann man aus der Geschätsordnung etwas streichen und dann abstimmen?

5.71303

Community-Antworten (3)

P
pirat

17.06.2008 um 20:20 Uhr

@Auxel, über die Sinnhaftigkeit einer GO will ich erst garnicht eingehen........ Sie kann jederzeit durch Beschluss des Betriebsrats mit absoluter Mehrheit der Stimmen geändert werden. §1 Geltungdauer GO.... zuzuordnen.

M
Mona-Lisa

17.06.2008 um 20:30 Uhr

@pirat, allein schon das Wort Sinnhaftigkeit in Verbindung mit Geschäftsordnung zu bringen löst bei mir wellenartige Attacken von Gänsehaut aus, sozusagen laolamässig.....

@Auxel, was wollt ihr neu hinzufügen oder streichen?

Genaueres zum Thema ändern oder streichen in einer GO kannst du hier nachlesen: § 36 BetrVG DKK, III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung RN. 9 - Fitting lässt sich in der 23. Auflage in der RN. 13 darüber aus.

P
pirat

17.06.2008 um 20:34 Uhr

Ahoi ML, sorry, wenn ich dir Gänsehaut verursache, war beabsichtigt!...fg ^^

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