Erstellt am 16.06.2008 um 19:06 Uhr von Lotte
Angestellter,
er hat sich bei seinem Vorgesetzten abzumelden und die vorraussichtliche Dauer seiner Tätigkeit als SchwerbV bekannt zu geben. Halte 40h/Woche bei 38 schwerb KollegInnen für unverhältnismäßig hoch.
Aber das muss der AG mit ihm klären.
Erstellt am 17.06.2008 um 07:53 Uhr von Angi1
Hallo Angestellter25,
im § 96 Abs. 4 Satz 2
"Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf Ihren Wunsch freigestellt."
MfG
Angi1
Erstellt am 17.06.2008 um 09:42 Uhr von Kölner
@Angestellter25
Aber der Beschwerdeweg läuft anders:
Der AG ist darüber zu informieren, dass die Arbeit des Kollegen selbstredend nicht "mitgemacht" werden kann, sondern das sie liegenbleibt oder jemand anderes selbige in der Abwesenheit des SBV erledigen muss!