W.A.F. LogoSeminare

Schwerbehindertenvertretung

A
Angestellter25
Jan 2018 bearbeitet

Mein Kollege ist Schwerbehindertenvertreter. Wir sind ein Betrieb mit ca 600 Mitarbeitern und davon haben 38 eine Schwerbehinderung. Seit 6 Monaten ist mein Kollege jeden Tag ( 8 Std ) in seinem Schwerbehindertenbüro. Seine Arbeit darf ich mitmachen. Er meldet sich nichteinmal bei unserem Vorgesetzten ab. Schichtzeiten hält er nicht ein. Ich finde dies ziemlich unfair von Ihm. Als ich Ihn darauf angesprochen habe, bekam ich die Antwort, die Zeit die ich als SBV verbringe geht niemanden was an.

7.53503

Community-Antworten (3)

L
Lotte

16.06.2008 um 21:06 Uhr

Angestellter, er hat sich bei seinem Vorgesetzten abzumelden und die vorraussichtliche Dauer seiner Tätigkeit als SchwerbV bekannt zu geben. Halte 40h/Woche bei 38 schwerb KollegInnen für unverhältnismäßig hoch. Aber das muss der AG mit ihm klären.

A
Angi1

17.06.2008 um 09:53 Uhr

Hallo Angestellter25,

im § 96 Abs. 4 Satz 2 "Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf Ihren Wunsch freigestellt."

MfG Angi1

K
Kölner

17.06.2008 um 11:42 Uhr

@Angestellter25 Aber der Beschwerdeweg läuft anders: Der AG ist darüber zu informieren, dass die Arbeit des Kollegen selbstredend nicht "mitgemacht" werden kann, sondern das sie liegenbleibt oder jemand anderes selbige in der Abwesenheit des SBV erledigen muss!

Ihre Antwort

Verwandte Themen