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"Verbotene" Schulung; für Klage bekomme ich im BR keine Mehrheit, da man gegen den AG nicht klagen wird - was tun?

S
schoeni
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben einen ordentlichen Beschluss mit Einladung, Tagesordnungspunkt und Abstimmung gemacht und haben dies dem AG viele Wochen vor dem Seminar mitgeteilt.

Der AG verweigert hier trotzdem die Übernahme der Kosten, dann bleibt mir doch nur eine Klage übrig, oder ?

Dafür bekomme ich aber im BR keine Mehrheit, da man gegen den AG nicht klagen wird.

Ist es aber nicht so das der AG nur die Lage der Schulung durch die Einigungsstelle entscheiden lassen könnte, nicht aber das Seminar ?!

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Community-Antworten (7)

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sandman1971

13.06.2008 um 16:35 Uhr

Hi schoeni,

um welche Schulung handelt es sich?

Ciao, sandman1971

S
schoeni

13.06.2008 um 16:41 Uhr

Es geht hier um ein Rhetorikseminar mit folgendem Inhalt:

Reden und Argumentieren in Sitzungen, Beratungen und Versammlungen I. Grundlagen des freien und wirksamen Redens und Argumentierens

Abbau von Redehemmungen Körpersprachliche Signale Umgang mit und Abbau von Nervosität Freies Formulieren von Gedanken Aufbau und Wirkung von Argumenten Auseinandersetzung mit Gegenargumenten der Gesprächspartner Effektive Fragetechniken Umgang mit überraschenden Situationen Argumentationskonzepte in typischen Gesprächssituationen II. Beratung von Kolleginnen und Kollegen als Aufgabe des Betriebsrats

Schaffung eines vertrauensvollen Gesprächsklimas Was will mein Gegenüber? Der richtige Einstieg ins Gespräch Gesprächsverlauf und Gesprächsende Abbau von Hemmungen beim Ratsuchenden III. Überzeugendes Auftreten vor Publikum - Die Rede auf der Betriebsversammlung

Grundlagen für Reden und Vorträge Vorbereitung der Redebeiträge Reden mit Hilfe eines Stichwortkonzeptes Gliederung einer Überzeugungsrede Aufbau einer Präsentation Aufbau eines Rechenschaftsberichts Der Anfangs- und Schlusssatz Gestik, Mimik, Stimme Gewinnen von Selbstsicherheit Einsatz visueller Hilfsmittel Umgang mit "Störern" IV. Grundlagen der erfolgreichen Diskussion

V. Videounterstützte Praxisübungen

Individuelle Auswertung der Videoaufzeichnung Persönliches Feedback

P
packer

13.06.2008 um 17:32 Uhr

ui... heisses eisen :)

Die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung „Diskussionsführung und Verhandlungstechnik“ ist nur dann als erforderlich i. S. d. § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1 BetrVG anzusehen, wenn das entsandte Betriebsratsmitglied im Betriebsrat eine derart herausgehobene Stellung einnimmt, dass gerade seine Schulung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist. BAG 24.5.1995 – 7 ABR 54/94

ansonsten ist das ganze Prozedere hier sehr anschaulich geschildert:

http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber/2-0.html

schau dir da mal bitte den Punkt erforderlichkeit an!

lieben gruß vom packer

I
Immie

13.06.2008 um 17:45 Uhr

Wer soll denn das Seminar besuchen? Und, so wie packer schon sagt, auch die "Erforderlichkeit" kann angezweifelt werden.

P
Peanuts

13.06.2008 um 18:47 Uhr

Du kannst das Seminar sowieso nicht einklagen! Seminare nach § 37 Abs.6 BetrVG stellen den Schulungsanspruch des BR-Gremiums und nicht den Anspruch eines einzelnen Betriebsratsmitgliedes dar.

Zweifelt der Arbeitgeber die Erforderlichkeit eines Seminars an, ist das Arbeitsgericht zu bemühen. Und da Dein Gremium den Klageweg nicht beschreiten will, hat sich der Fall eh erledigt!

A
andi66

16.06.2008 um 09:59 Uhr

Hallo, @schoeni Erforderlichkeit??? Leitest du eure BR-Sitzungen oder eure Betriebsversammlungen? Führst du Verhandlungen mit dem AG? Bist du BRV oder Stellvertreter? Wenn du alle Fragen mit Nein beantwortest, ist die Erforderlichkeit schon mal geklärt. Gruß Andi

P
packer

16.06.2008 um 10:50 Uhr

moin schoeni,

was peanuts sagt kann ich so nicht unterschreiben. der AG ist derjenige, der vor gericht den beschluß ersetzen lassen muß... hat er es nicht getan, bleibt es bei der schulung wie beschlossen...

gruß vom packer

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