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Kostenübernahme von Schildern abgelehnt

A
ASC-BRHAJ
Dez 2019 bearbeitet

Hallo. Am 21.09.2019 Beschloss der BR in einer Sitzung, das wir im Betrieb ein Büro einrichten möchten. Das wurde genehmigt und ist auch bereits erledigt. Die Einrichtung wurde besorgt, Computer Drucker bestellt. Nun habe ich als BR-V noch ein Türschild und ein Wegweiser besorgt und angebracht. Daraufhin bekam ich Post vom Betriebsleiter, der die Kosten für die Sachen ablehnt. Seine Begründung heißt: "Es liegt kein nachvollziehbarer Grund vor, zur Ausübung der BR-Tätigkeit solche Schilder bzw. Wegweiser anzuschaffen, da kein öffentlicher Publikumsverkehr für die Wegweisung erforderlich macht." Außerdem fordert er mich auf die Schilder bis zum 20.12.2019 wieder zu entfernen, wenn nicht würde er diese entfernen und entsorgen.

Ist das Rechtens, darf er das? Was soll ich ihm Antworten und welche Gesetze soll ich anwenden. Vielen Dank im Voraus für alle die Helfen können.

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

10.12.2019 um 08:31 Uhr

Gibt es denn Wegweiser zur Personalabteilung, Kantine usw.?

Im übrigen schraubt man als BR nicht irgendwo etwas an.

Wenn Schilder erforderlich sind, muss man sich mit dem AG darauf verständigen und dann diesen auffordern Schilder zu besorgen und anzubringen.

Ich fürchte, die Aktion ist nicht optimal gelaufen.

C
celestro

10.12.2019 um 09:21 Uhr

"Daraufhin bekam ich Post vom Betriebsleiter, der die Kosten für die Sachen ablehnt."

Meiner Meinung nach hat hier der Betriebsleiter mal rein gar nichts zu melden. Ansprechpartner vom BR ist der AG und der hat was zu sagen. Nicht irgendein dahergelaufener Möchtegern.

D
DummerHund

10.12.2019 um 10:57 Uhr

Bei Gesprächen mit einander scheinen darauf folgende Umsetzungen ja auch recht zügig zu gelingen. Dies sieht man ja an Bauvorhaben BR Büro. Macht Selbiges mit der Beschilderung. Eigenmächtiges Handeln und anbringen von Schildern außerhalb des BR Büros oder des "schwarzen Brett´s" kann nach hinten los gehen und je nach Art der Befestigung als Sachbeschädigung ausgelegt werden. Mein Tipp dazu auch, ist euer Betriebsleiter nicht befugt mit über die Angelegenheit zu "verhandeln" und ihr müsst zum AG gehen; zieht den Betriebsleiter mit ein. Ein Mit einander ist immer besser.

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