Muss man private Kreditkarten in der Firma nutzen?
Hallo zusammen, ich danke mal schon im Voraus für Eure Beiträge! Unsere Firma verlangt von Mitarbeitenden die socialmedia-Werbungen (googleads) für die Firma schalten müssen dass diese ihre private Kreditkarten dafür nutzen sollen.
Wir sind der Meinung dass dies in mehreren Bereichen nicht zulässig ist:
- Privat ist privat
- Nutzung und Speicherung der privaten Kreditkartendaten bei z.B. googleads
- (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). ??
- Beschwerde der Mitarbeiter nach § 80 BetrVG. (Aufgaben daraus)
Fällt Euch noch etwas dazu ein? Noch Anregungen...
Wir würden gerne darauf hinwirken dass eine Firmenkreditkarte für diese MA angeschafft wird und wollen eine BV hierzu erarbeiten.
Zur BV noch Ideen?
Dank und Gruß!
Community-Antworten (11)
06.12.2019 um 14:08 Uhr
Ich würde mich jedenfalls dagegen wehren, meine private Kreditkarte dafür zu verwenden. Notfalls mit der Aussage: Ich habe keine Kreditkarte! Abgesehen davon gibt es auch Themen wie
- Kosten für die Kreditkarte (wenn ich sie dienstl. nutzen muss, zahlt der AG dann die jährl. Gebühren?)
- Datenmissbrauch ( es soll ja schon vorgekommen sein, dass Kreditkartendaten im Internet abgegriffen und missbräulich verwendet wurden)
- Datenschutz -...... Ich denke mit etwas Fantasie fallen einem da bestimmt noch zig andere Gründe ein.
Und genau dafür bieten Banken Firmenkreditkarten an, bin selber in dem Genuss :.))
06.12.2019 um 14:34 Uhr
Der Sinn einer BV "Nichtnutzung von Privaten Kreditkarten" entzieht sich mir zwar, aber nagut.
Fakt ist, das kein AN vom AG verpflichtet werden kann (im übrigen selbst mit Zustimmung des BR nicht) seine privaten Sachen (KfZ, Telefon, Kreditkarte etc) für Firmenzwecke zur Verfügung zu stellen, außer dieses ware explizit im AV vereinbart. (und selbst dann würde Regeln gelten die vereinbart sein müssten)
Ich würde hier eine BV durchführen und die Mitarbeiter informieren, gleichzeitig den AG auffordern doch bitte Maßnahmen zu treffen, um die Zahlung auf die Firma durchzuführen.
06.12.2019 um 14:36 Uhr
"Der Sinn einer BV "Nichtnutzung von Privaten Kreditkarten" entzieht sich mir zwar, aber nagut."
Erm ...
"Wir würden gerne darauf hinwirken dass eine Firmenkreditkarte für diese MA angeschafft wird und wollen eine BV hierzu erarbeiten."
also nix mit BV "Nichtnutzung von ...." ;-)
06.12.2019 um 14:49 Uhr
Betriebsvereinbarung über Nichtnutzung von privaten Kreditkarten. Das kommt mir vor wie das Formular zur Nichtspende von Organen. Keine BV oder AV kann mich dazu zwingen meine private Kreditkarte für die Firma zu Nutzen
06.12.2019 um 15:01 Uhr
"Wir würden gerne darauf hinwirken dass eine Firmenkreditkarte für diese MA angeschafft wird und wollen eine BV hierzu erarbeiten."
Ja - Antwort des AG: will ich nicht lieber BR, Ich möchte nicht xxx Kreditkarten anschaffen und nicht kontolieren können wie diese Missbraucht warden. Erzwingbar ist das nicht. --> also gibts keine BV.
Und richtig Konsequenz ist dann, das der AG zusehen kann, wie er den in Zukunft seine Beauftragungen von google oder was auch immer hinbekommt. Ist aber gewiss nicht Sache des BR hier die Arbeit des AG zu übernehmen.
Selbst wenn der AG Fimrenkarten einführt, gibt der AG die Spielregeln vor. (z.B. nur zur Dienstlichen Nutzung etc - das ist doch eine reine Zahlungsweise oode habt ihr eine BV über die Handhabung von Bankkonten etc.
07.12.2019 um 16:12 Uhr
von einer "Firmenkreditkarte" im allgemeinen Sinn würde ich abraten, denn da kriegt einmal im Monat ein armes Würstchen die Abrechnung auf den Tisch und muss diese prüfen, ohne irgendwelche Unterlagen über die getätigten Transaktionen zu haben.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit, über eine Vereinbarung des Arbeitgebers mit einem oder mehreren Kreditkartenunternehmen eine Kreditkarte mit besonderen Zahlungsbedingungen zu erhalten, so dass gewährleistet ist, dass der AN die angefallenen Kosten bereits mit dem AG abrechnen konnte, bevor die Kartenabrechnung vom privaten Konto abgebucht wird. Das ist bei vielen Unternehmen Usus z.B. für Reisekosten und funktioniert nach eigener Erfahrung sehr gut.
08.12.2019 um 21:44 Uhr
"von einer "Firmenkreditkarte" im allgemeinen Sinn würde ich abraten, denn da kriegt einmal im Monat ein armes Würstchen die Abrechnung auf den Tisch und muss diese prüfen, ohne irgendwelche Unterlagen über die getätigten Transaktionen zu haben."
Quatsch! Bei uns haben die Leute Firmenkredikarten und die Abrechnungen kontrolliert jeder AN selbst.
09.12.2019 um 09:02 Uhr
@IlkaB: Sorry, aber kann es sein, dass du dich mit dem Thema Firmenkreditkarte noch nicht auseinander gesetzt hast? Der Sinn einer Firmenkreditkarte ist ja gerade, dass NICHT das Konto des einzelnen Mitarbeiter belastet wird und dieser sich das Geld vom AG zurückfordern muss. Eindeutige BV zu dem Thema mit Klärung, wozu die Karte verwendet werden darf, wie und wann etwaige Belege eingereicht werden müssen und fertig. Klappt seit Jahren einwandfrei und der Verwaltungsaufwand ist sogar viel kleiner, als wenn jeder Beleg einzeln erstattet werden muss.
10.12.2019 um 09:19 Uhr
stehipp, ich kenne es seit rund 30 Jahren in verschiedenen Unternehmen nicht anders wie von mir beschrieben. Und es funktioniert - es wird nur dann jemandes Privatkonto belastet, wenn dieser jemand mit der Abrechnung der Auslagen schludert. Außerdem kann jeder zu diesem Zweck ein weiteres Konto eröffnen und die evtl. anfallenden Gebühren mit dem AG abrechnen -> "Spesenkonto"
10.12.2019 um 11:06 Uhr
@IIka Was aber wäre denn wenn ein MA der neu anfängt sich weigern würde sein Privatkonto für die Firma zu nutzen.? Und wie sieht es rechtlich mit der Haftung aus wenn, aus welchem Grund auch immer, Schindluder mit dem Konto getrieben wird? Das Thema ist nicht so ganz meine Baustelle, würde mich aber dennoch mal interessieren.
10.12.2019 um 17:28 Uhr
Liebe Kolleg*innen,
vielen Dank! Da war viel Schönes dabei! Wir haben den AG jetzt aufgefordert mit uns eine Vereinbarung zu treffen!
LG
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