Hallo Ihr Lieben,

wir sind ein Unternehmen mit einem Hauptsitz, und 13 Niederlassungen, in denen jeweils ein Betriebsrat existiert.

Zwei Fragen die mich aktuell bewegen.

Bei uns gehört es zum „Guten Ton“ zur Betriebsratssitzung unabhängig von den zwei entsandten in den GBR, zusätzlich einen Vertreter des Gesamtbetriebsrates zur Sitzung ein zu laden.
Kann / Muss / Darf dieser zusätzliche GBR- Gast bei einer Beschlussfassung und dessen Abstimmung den Sitzungsraum verlassen? Ich denke er muss das sogar.

Desweiteren möchte ich gerne wissen, ob ein Gesamtbetriebsrat beschließen darf, das einer seiner Betriebsräte nicht zwei, sondern drei Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat entsenden soll?

Vielen Dank für eure Antworten, und natürlich liebe Grüße aus Berlin.