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Frist bei Ablehnung eines Beschlusses

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Felixlilly
Dez 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, der AG hat uns gestern die Ablehnung unseres Beschlusses zur Einsicht in Verträge mit ext Dienstleister überreicht. Wenn wir hier einen neu überarbeiteten Beschluss auf Basis anderer Paragr und Urteilen verfassen, muss eine Frist eingehalten werden?

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Community-Antworten (5)

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rtjum

05.12.2019 um 13:40 Uhr

nöö, aber was nützt euch ein neuer Beschluß wenn nicht der einen Anwalt einzuschalten um das gerichtlich durchzusetzen?

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celestro

05.12.2019 um 14:02 Uhr

Warum wollt Ihr einen neuen Beschluss überhaupt fassen? Er hat abgelehnt ... ja und? Hat Euch seine Argumentation überzeugt oder wie?

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TomScho

05.12.2019 um 15:02 Uhr

Auf die Begründung wäre ich jetzt mal gespannt, habt Ihr so etwas wie Werksverträge bei euch ?

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Felixlilly

05.12.2019 um 15:05 Uhr

Nein, wir müssen den Beschluss überarbeiten, wir hatten "falsche Paragr" vom BetrVg angegeben, die nicht ganz passen und daraufhin wurde unser Beschluss vom AG abgelehnt, also eher Formfehlern von uns

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celestro

05.12.2019 um 15:36 Uhr

dann sehe ich hier keine Frist, die einzuhalten wäre ....

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