Erstellt am 06.06.2008 um 14:49 Uhr von Petrus
Frage 1: Nein.
Das Wahlverfahren ist das gleiche wie zur BR-Wahl, nur das das Wahlrecht auf GBR-Mitglieder (bei Beachtung von §54 (2) BetrVG) beschränkt ist.
Also: Gibt es mehrere Wahlvorschläge, gibt es Listenwahl mit Auszählung nach d'Hondt, gibt es nur eine Liste (durchaus mit mehreren Kandidaten), findet Personenwahl statt - und die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen sind's dann.
Der Rest steht in §57 BetrVG.
Wenn ein KBR-Mitglied von diesem Amt zurücktritt, muss der entsendende GBR einen neuen Delegierten wählen.
Der GBR kann einen/die Delegierten auch jederzeit abberufen (Mehrheitsbeschluss!) und muss dann wieder (einen) neue(n) Delegierten wählen.
Erstellt am 06.06.2008 um 15:00 Uhr von Sommerblume
Schon mal Danke für die Antwort.
Allerdings haben wir keinen GBR. Also wählen wir direkt auf dem BR Gremium in den KBR.
Ist das Verfahren dann das gleiche?
Erstellt am 06.06.2008 um 15:13 Uhr von Petrus
Ja. §54 (2) hatte ich schon erwähnt.