Konzernbetriebsrat - Wahl / Entsendung Mitglieder?
Wir haben Mitglieder zur Entsendung in den KBR gewählt. Anwesend waren 11 BR Mitglieder; das erste zu wählende Mitglied bekam 5 Stimmen, das andere Mitglied 4 Stimmen. Da dies nicht die Mehrheit der Stimmen ist, sind wir der Meinung, dass wir auch niemand entsenden können. Ist dem so?
Könnte man diese Wahl wiederholen, wenn die gewählten Mitglieder z.B zurücktreten würden oder durch einen Beschluß des BR eine Neuwahl herbeiführen?
Community-Antworten (3)
06.06.2008 um 16:49 Uhr
Frage 1: Nein. Das Wahlverfahren ist das gleiche wie zur BR-Wahl, nur das das Wahlrecht auf GBR-Mitglieder (bei Beachtung von §54 (2) BetrVG) beschränkt ist. Also: Gibt es mehrere Wahlvorschläge, gibt es Listenwahl mit Auszählung nach d'Hondt, gibt es nur eine Liste (durchaus mit mehreren Kandidaten), findet Personenwahl statt - und die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen sind's dann.
Der Rest steht in §57 BetrVG. Wenn ein KBR-Mitglied von diesem Amt zurücktritt, muss der entsendende GBR einen neuen Delegierten wählen. Der GBR kann einen/die Delegierten auch jederzeit abberufen (Mehrheitsbeschluss!) und muss dann wieder (einen) neue(n) Delegierten wählen.
06.06.2008 um 17:00 Uhr
Schon mal Danke für die Antwort.
Allerdings haben wir keinen GBR. Also wählen wir direkt auf dem BR Gremium in den KBR. Ist das Verfahren dann das gleiche?
06.06.2008 um 17:13 Uhr
Ja. §54 (2) hatte ich schon erwähnt.
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