Geschäftsordnung - steht mir als Ersatzmitglied eine Kopie von der Geschäftsordnung zu oder bekomme ich nur Einsicht?
Hallo.. steht mir als Ersatzmitglied eine Kopie von der Geschäftsordnung zu oder bekomm ich nur einsicht? Problem ist das ich momentan sehr oft zu einer Sitzung gerufen werde und der Vorsitzende öfter auf die Geschäftsordnung verweist und ich die ja nicht kenne!!! Am liebsten wäre mir natürlich ne Kopie um mich in aller Ruhe damit vertraut zu machen!
Gruß Lenny
Community-Antworten (2)
06.06.2008 um 10:12 Uhr
@Lenny, wenn du ein verhindertes BR-Mitglied vertrittst, hast du in dieser Zeit alle Rechte und Pflichten (bis auf ein paar Ausnahmen!) des Kollegen übernommen. Also auch Einsichtnahme in Protokolle usw. Bei dem nächsten Hinweis auf die GO könntest du ja mal von "deiner" Seite darauf hinweisen, dass auch dir während der Vertretung ein Exemplar zusteht!
"...Den einzelnen BR-Mitgliedern ist eine Kopie der Geschäftsordnung auszuhändigen, jedenfalls auf Anforderung (ArbG München 12. 4. 89, AiB 89, 351, Ls.; ErfK-Eisemann, Rn. 2, Fitting, a. a. O.)....)
§ 36 BetrVG DKK, III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung, RN. 8
06.06.2008 um 10:18 Uhr
Danke Mona-Lisa..
wenn wir Dich nicht hätten.. ;-)
Gruß Lenny
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