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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Geschäftsordnung an den AG

B
BRot-404
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsräte,

wir als frisch gewählter Betriebsrat diskutieren gerade darüber ob es Sinn macht dem AG eine Kopie unserer Geschäftsordnung zu geben, damit er drüber informiert ist, wann der BR sich regelmäßig trifft, wer bei Verhinderung von Stellv.BR weiter Ansprechpartner ist usw. Vom Inhalt sehen wir keine Geheimnisse in unserer Geschäftsordnung.

Gibt es hier Betriebe wo auch eine Kopie an den AG gegeben wurde? Könnten dadurch Nachteile entstehen, die uns gerade nicht in den Sinn kommen?

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Community-Antworten (1)

C
celestro

30.03.2022 um 13:45 Uhr

Auszüge, die den AG über bestimmte Dinge informieren )z.B. wer bei Verhinderung von Stellv.BR weiter Ansprechpartner ist) machen Sinn. Der Rest eher nicht.

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