BR Geschäftsordnung an den AG
Hallo liebe Betriebsräte,
wir als frisch gewählter Betriebsrat diskutieren gerade darüber ob es Sinn macht dem AG eine Kopie unserer Geschäftsordnung zu geben, damit er drüber informiert ist, wann der BR sich regelmäßig trifft, wer bei Verhinderung von Stellv.BR weiter Ansprechpartner ist usw. Vom Inhalt sehen wir keine Geheimnisse in unserer Geschäftsordnung.
Gibt es hier Betriebe wo auch eine Kopie an den AG gegeben wurde? Könnten dadurch Nachteile entstehen, die uns gerade nicht in den Sinn kommen?
Community-Antworten (1)
30.03.2022 um 13:45 Uhr
Auszüge, die den AG über bestimmte Dinge informieren )z.B. wer bei Verhinderung von Stellv.BR weiter Ansprechpartner ist) machen Sinn. Der Rest eher nicht.
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