Erstellt am 03.12.2006 um 19:26 Uhr von Mona-Lisa
@kos63,
vorab mal ne Frage!
Habt ihr schon ein Seminar zum BetrVG besucht?
Erstellt am 03.12.2006 um 19:32 Uhr von kos63
@ Mona-Lisa
Danke für deine Antwort,
Ja wir ahben ein Seminar besucht I.Uns ist nur nicht klar, wann wir den Antrag stllen sollen, zu welcher Sitzung diser gestellt werden muss. Kann man die Vorsitzende direkt abwählen in der gelichen Sitzung in der man den Anrag stellt?
Erstellt am 03.12.2006 um 19:44 Uhr von Mona-Lisa
@kos63,
gib mal 10535 links im Suchfenster ein.
Da hast du dann auch gleich noch Spass beim lesen....
Erstellt am 03.12.2006 um 20:06 Uhr von kos63
Erstellt am 03.12.2006 um 22:18 Uhr von Biggy
Hallo kos63
wer hat denn die Vorsitzende gewählt?
Wenn ihe wisst dass sie von sich denkt die sei alleinger Herrscher, denn hättet ihr sie nicht wählen sollen.
Habt ihr es schon einmal mit reden versucht, das hat in viele Fällen schon geholfen.
Wenn nicht dann ist es ja kein Porblem eure Vorsitzende abzuwählen, dann kommt sie vielleicht wieder auf den Boden des Betriesrats zurück.
Gruß Biggy
Erstellt am 03.12.2006 um 22:22 Uhr von Mona-Lisa
@Biggy,
..."Wenn ihe wisst dass sie von sich denkt die sei alleinger Herrscher, denn hättet ihr sie nicht wählen sollen."...
Vielleicht wussten die 4 neugewählten Betriebsräte vorher nicht, wie die BRV arbeitet.....
Erstellt am 04.12.2006 um 21:06 Uhr von kos63
@ Biggy
Ja wir haben sie gewählt, wir wissen nun das dies ein Fehler war, aber wir wussten ja auch nicht, dass sie so arbeitet. Mit dem Reeden haben wir es schon mehrmals versucht, dennoch ohne Erfolg. Abwählen sagen sie ist kein Problem, das denken wir auch, aber wir wollen dies fehlerfrei machen.
Erstellt am 06.12.2006 um 15:10 Uhr von hgowl
Hallo,kos63,
die BRV wurde aus dem Kreis des BR gewählt, nicht von den Mitarbeitern.
Schlage folgende Vorgehensweise vor:
Bei der nächsten BR-Sitzung den Punkt "Abwahl der BR-Vorsitzenden" anmelden (aber erst bei Sitzungsbeginn, nicht früher),
wenn die Frage nach der Tagesordnung von der Vorsitzenden gestellt wird.
Vorher jedoch nicht vergessen, dass die übrigen 4 BR-Mitglieder sich einig sind.
Dann bei Aufruf TOP" Abwahl der Vorsitzenden" geheime oder besser nicht geheime Wahl durchziehen, damit die Vorsitzende die geschlossene Front gegen sich spürt.
Der Überraschungsmoment hat mir schon sehr oft geholfen als BRV
mfg
hgowl
Erstellt am 06.12.2006 um 15:19 Uhr von Fayence
hgowl,
nur dumm aber auch, dass bei Deiner Vorgehensweise=Überraschungsmoment wohl kaum eine einstimmige Ergänzung der Tagesordnung zustande kommen wird...
Und auch die Empfehlung einer besser nicht geheimen "Wahl"???, ich denke Du meinst die Abstimmung, halte ich für ganz schön schofelig!
Aber schön, dass man Dich als BRV noch überraschen und Dir damit helfen kann.
Erstellt am 06.12.2006 um 15:37 Uhr von hgowl@web.de
Hallo, Fayence,
es ist immer schön, zu wissen, dass man nicht vollkommen ist.
Sicherlich hätte ich sozusagen step by step jeden Vorgang erläutern müssen. Das wollte ich mir aber ersparen. Es geht ja nur um Grundsätzlichkeiten und die habe ich, so hoffe ich, erläutern können.
Aber, natürlich müßte jetzt noch geprüft werden, ob eine Abwahl gerechtfertigt ist und ob von der Vorsitzenden elemantare gesetzliche Dinge grob verletzt werden. Fragen über Fragen. Und, jeder Fall ist ein Einzelfall.
Aber Tatsache sollte sein, dass eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender eines BR gewissermaßen der "Sprecher" des BR ist und nur das zu vertreten hat, was der BR beschlossen hat. Alleingänge, dass weiß ich aus langjähriger Erfahrung, können gefährlich werden.
Trotzdem herzlichen Dank für die "Hinweise"
mfg
hgowl
PS. Am Ende einer Wahl steht meistens eine vorangegangene Abstimmung
Erstellt am 06.12.2006 um 15:47 Uhr von Fayence
hgowl,
oh, oh, lese ich da etwa eine Verschlimmbesserung? :-)
Warum und auf welcher Grundlage müßte denn geprüft werden, ob eine Abwahl gerechtfertigt ist? Ist das Bedingung?
P.S.
Wie viele Alleingänge sind Dir denn schon gefährlich geworden? Nehme an, Du sprichst auch hier aus eigener Erfahrung...