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Zahlen für den Wirtschaftsausschuss - Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?

S
Spessarter
Jan 2018 bearbeitet

Wir möchten in unserem Wirtschaftsausschuss zur besseren überprüfung der monatlichen Ergebnisse in unserem Betrieb von unserer Finanzbuchhaltung gerne die Zahlen der Nachkalkulation von abgearbeiteten Projekten anfordern. Meine Frage: Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?

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Community-Antworten (1)

K
kinglord

05.06.2008 um 13:55 Uhr

Hallo, natürlich muss die GL dem WA die Notwndigen Unterlagen zur verfügung stellen. BetrVG 106 Abs. 2 und dazu gehören alle Unterlagen in §106 Abs. 3 Der WA gibt sein Bericht an den BR weiter.

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