Zahlen für den Wirtschaftsausschuss - Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?
Wir möchten in unserem Wirtschaftsausschuss zur besseren überprüfung der monatlichen Ergebnisse in unserem Betrieb von unserer Finanzbuchhaltung gerne die Zahlen der Nachkalkulation von abgearbeiteten Projekten anfordern. Meine Frage: Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage?
Community-Antworten (1)
05.06.2008 um 13:55 Uhr
Hallo, natürlich muss die GL dem WA die Notwndigen Unterlagen zur verfügung stellen. BetrVG 106 Abs. 2 und dazu gehören alle Unterlagen in §106 Abs. 3 Der WA gibt sein Bericht an den BR weiter.
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