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Versicherungsschutz - wann erlischt er?

H
Halbmond
Jan 2018 bearbeitet

heute veröffentlichte unser Btriebsleiter ein Schreiben mit dem Inhalt:

Wer das Betriebsgelände verlässt, muss sich an der Stechuhr ausstechen. Wer dies nicht macht, hat keinen Versicherungsschutz.

Ist das so richtig - wer kann uns genauer weiterhelfen??

Gruß Halbmond

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Community-Antworten (3)

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Immie

04.06.2008 um 22:24 Uhr

@Halbmond Also für mich hört sich das nach §87 Abs 1 Nr 1 an. MM nach kann er das nicht einfach so anordnen, der AG sollte schon mit dem BR darüber verhandeln, wie man das Ganze in Zukunft handhabt.

H
Halbmond

04.06.2008 um 22:56 Uhr

geregelt ist das schon. Wer das betriebsgelände verlässt, hat sich auszustechen. Es geht nur um die Frage, wie schaut dies mit dem Versicherungsschutz aus.

Zum Beispiel: Ein MA hat seinen PKW außerhalb dem Betriebsgelände geparkt. Im laufe der Spätschicht verlassen ein paar MA das Gelände um ihr Fahrzeug zu holen (Nachts etwas eine unheimliche Gegend) ohne sich auszustechen. Auf dem Weg zum Parkplatz wo das Auto steht passiert etwas (Knickt mit dem Fuß um, rutsch im winter evtl. aus, u.s.w) oder der MA sucht den 50 Meter entfernten Supermarkt auf und es passiert was - gilt dies als Betriebsunfall??

Gruß Halbmond

P
pirat

04.06.2008 um 23:44 Uhr

@ Halbmond, Arbeits/Berufsunfälle sind Unfälle, die sich bei der Arbeit oder auf Dienstwegen ereignen. Dabei muss ein Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall gegeben sein. Dies bedeutet, dass die Tätigkeit dem Unternehmen und nicht privaten Zwecken dient. Zu weitere Fragen ist die BGN bestimmt dienlich!

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