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Muss bei Firmenteilverkäufen eine Rücklage im Restbetrieb verbleiben?

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Rudnick
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Es wurde vor ein paar Tagen schonmal eine ähnliche Frage gestellt, leider blieb eine Antwort aus ... deshalb möchte ich diese nochmal stellen. Vielleicht sind ja Kollegen unterwegs die sich in der Sache etwas auskennen?

Also es geht darum:

Ein AG hat Teilbereiche der Hauptfirma verkauft und die Milliönchen die er dafür bekam an die Seite geschafft (z. B. fürs Häuschen am See oder einen schönen neuen Firmenwagen). Nun geht es der verbliebenen Restfirma aber relativ schlecht, es werden rote Zahlen geschrieben... Kann es passieren, dass der Herr Unternehmer nun auf eine Insolvenz aus ist, damit er sich um eventuelle Abfindungszahlungen herumdrücken kann ODER gibt es irgendwo ein Gesetz, das Verkaufserlöse von Firmenteilen (wenigstens Teilweise) reinvestiert werden müssen um Rücklagen für schlechte Zeiten, usw. zu bilden? Eventuell könnten mit den Rücklagen ja auch neue Geräte/Maschinen angeschafft werden um wettbewerbsfähig zu bleiben und wiederum neue Aufträge zu erhalten?

Ich befürchte fast, dass der Unternehmer mit den Verkaufserlösen machen kann was er will, denn "er hat ja schließlich die Firma aufgebaut (ODER GEERBT)"...

Vielen Dank für Antwort und Gruß von Rudnick

8.52706

Community-Antworten (6)

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Nemeth

04.06.2008 um 12:06 Uhr

@Rudnick

ich denke Deine Befürchtung ist leider richtig.

Man müsste natürlich Einblick in den Kaufvertrag haben um Genaues auszusagen.

Aber im Normalfall hat er an anderen Eigentümer verkauft und ist damit raus.

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paula

04.06.2008 um 12:36 Uhr

Wir sprechen ja von einer AG. Also selbst wenn der AG Häuschen oder Autos kauft. Das sind ja erst mal Werte die in der AG verbleiben. Erst über die Dividende kommt das Geld aus dem Unternehmen raus.

ich kenne jetzt nicht die Struktur Eurer Anteilseigner aber wenn es da jetzt Kapitalströme von der AG zum Aktionär gibt steht ggf. der Straftatbestand der Untreue im Raum.

Was sagt denn der WA?

N
Nemeth

04.06.2008 um 12:50 Uhr

@paula

bist Du sicher, dass wir von einer AG sprechen?

Rudnick schreibt"... Ein AG..." Meint er da nicht ein Arbeitgeber?

@Rudnick Wenn ja, um was für eine Gesellschaftsform handelt es sich dann?

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Rudnick

04.06.2008 um 13:01 Uhr

Hallo!

Vielen Dank erstmal für die Antworten!

Wir befinden uns in einer GmbH & Co. KG (ist, glaube ich, die häufigste Geschäftsform...).

Einen Wirtschaftsausschuß haben wir (leider) nicht, da hier - nach Verkauf der ganzen Teilbereiche - nur noch weniger als 10 Leute arbeiten.

Wenn der Unternehmer tatsächlich mit den Erlösen anfangen könnte, was er will und die (Rest-)Firma ist ihm sch***egal wäre das wirklich eine große Sauerei.

Nochmals Danke!

Gruß von Rudnick

P
paula

04.06.2008 um 13:40 Uhr

upps.... da war ich zu schnell im lesen...

GmbH & Co KG ok

auch die KG ist erst einmal eine juristische Person. Nur die Geldströme sind natürlich leichter zu steuern. Trotzdem kann man nicht einfach das Geld in das Privatvermögen der Gesellschafter ziehen. Auch da stellt sich die Frage der Untreue schnell.

Nur grundsätzlich kann ein Unternehmer mit seiner Firma machen was er will.... auch einen profitablen Betrieb in Deutschland schließen und irgendwo anders weitermachen. Das ist durch das Grundgesetz gedeckt und nennt sich unternehmerische Freiheit

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Raphael1968

05.06.2008 um 11:15 Uhr

Guten Morgen,

Ein AG hat Teilbereiche der Hauptfirma verkauft

der Arbeitgeber hat also einen Teil seines Unternehmens veräußert. Das ist sein "gutes Recht", welches ihm als Gesellschafter der Firma zusteht. Ein Verkauf kann das Unternehmen als Ganzes umfassen oder auch nur Teilbereiche. Ein Verkaufserlös fließt hier nicht an das Unternehmen, sondern in die Taschen des Arbeitgebers.

Anders wäre es nur, wenn die Firma selbst Anteile an einem anderen Unternehmen halten würde und diese verkauft werden würden. Dann stünde der Erlös erst einmal der verkaufenden Firma zu.

Letztendlich spielt das aber keine Rolle, da der AG auch in der zweiten Variante den Verkaufserlös einfach und jederzeit vollständig an sich ausschütten könnte. Egal ob nun also das Geld für den Verkauf direkt dem AG zugeflossen ist oder der Firma: Das Geld landet am Ende - legal! - beim AG.

und die Milliönchen die er dafür bekam an die Seite geschafft (z. B. fürs Häuschen am See oder einen schönen neuen Firmenwagen).

Vermutlich eher fürs Häuschen am See und den privaten Flitzer. Es ist nicht anzunehmen, dass das Geld die Firma bekommen hat bzw. - falls es so war - nicht schon längst an den/die Inhaber ausgeschüttet worden ist.

Kann es passieren, dass der Herr Unternehmer nun auf eine Insolvenz aus ist, damit er sich um eventuelle Abfindungszahlungen herumdrücken kann

Eine Insolvenz des verbleibenden Betriebes berührt nicht den vorherigen Verkauf. Es gibt zwar Ausnahmen (z.B. Verkauf von Vermögensgegenständen unter Wert weil Involvenz bereits absehbar ist -> verboten), ich würde aber nicht davon ausgehen, dass das zutrifft. Ein Insolvenzverwalter prüft das bei einer Insolvenz sowieso von sich aus.

gibt es irgendwo ein Gesetz, das Verkaufserlöse von Firmenteilen (wenigstens Teilweise) reinvestiert werden müssen um Rücklagen für schlechte Zeiten, usw. zu bilden?

Nein, sorry. Stell Dir vor Du gründest eine Firma. Investierst Dein Geld. Oder erbst. Wie auch immer: Die Firma gehört Dir. Dann kannst Du die Firma in Ganzen oder teilweise verkaufen. Und natürlich steht Dir auch der Erlös zu. Das ist - auch wenn es in der ganzen Banalität weh tut - wie bei einem Fernsehgerät: Es gehört Dir, verkauf es und steck das Geld ein.

Ich befürchte fast, dass der Unternehmer mit den Verkaufserlösen machen kann was er will,

Nun ja, der Schutz von Eigentum ist ein Grundrecht und nach Beteiligung der Allgemeinheit über die allfälligen, beim Verkauf anfallenden Steuern steht dem Eigentümer tatsächlich der Erlös zu.

Fazit: Wenn der AG tatsächlich nun die Insolvenz des verbleibenden Betriebsteiles in Kauf nimmt, ist das kein feiner Zug aber erst Mal grundsätzlich nicht illegal. Die Frage ist jedoch, ob z.B. ein Insolvenzdelikt vorliegt. Die Prüfung wird durch den Insolvenzverwalter erfolgen.

Was mir aber aufstößt: Wir konnte der AG überhaupt einen Betriebsteil verkaufen? Sicherlich habt/hattet ihr doch einen Betriebsrat und sicherlich wart ihr eingebunden. Denn während der Erlös des Verkaufes - wie oben geschildert - natürlich dem Inhaber zusteht, ist der Verkauf an sich in Teilen gar nicht so einfach. Je nach Ausgestaltung sehe ich hier schon Stichworte wie Betriebsübergang, Arbeitsplatzsicherung, etc. an meinem inneren Auge vorbeiziehen. Aber das Kind ist vermutlich in den Brunnen gefallen.

So, nun aber noch zu einem ganz anderen Lösungsvorschlag: Denn was scheuen Arbeitgeber wie der Teufel das Weihwasser? Richtig, negative Publicity. Vor allem in der Lokalzeitung und mit Foto. Unterschätzt nicht den Druck, der Öffentlichkeitsarbeit aufbauen kann. Nur: Bitte damit nicht warten - wenn die Insovlenz da ist, ist es zu spät. Lasst Euch vorab anwaltlich beraten, damit ihr nicht u.U. gegen vertragliche oder rechtliche Verschwiegenheitspflichten verstößt. Klärt genau ab, was ihr Dritten (Presse) sagen dürft und was nicht. Knüpft Kontakte und fragt in Eurem Netzwerk, wer ggf. Kontakte einstreuen kann. Lokalredaktion: wäre perfekt, gerne auch direkt der Chefred. Vielleicht ja ein Verwanter eines Betroffenen? Traumhaft! Und dann raus mit der Story an die Öffentlichkeit. Unternehmer ... abkassiert ... Foto der neuen Villa ... zack ... rote Zahlen ... Insolvenz ... Was wird aus uns? ... wenn ihr noch was erreichen könnt, dann vermutlich so. Das erfordert aber Mumm, Stehvermögen und eine Portion Gewitzheit. Habt Ihr das? Dann viel Erfolg!

Raphael

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