Erstellt am 04.06.2008 um 07:50 Uhr von Nemeth
Hallo Immi,
kurze Rückfrage. Wie kann ich das verstehen: ...und 3 Externen..." ?
Ist hier nicht der Ansatzpunkt für den BR anstatt 3 Externe nur 2 und den vierten Azubi einzustellen?
Also hierüber mit der GF verhandeln.
Grüße
Erstellt am 04.06.2008 um 08:06 Uhr von Immie
@Nemeth
Das ist schon klar:-)
Es ist nur so das du dir da Barteln an den Mund verhandeln kannst.
Ein paar "Daumen Schrauben" wären toll.
Erstellt am 04.06.2008 um 08:30 Uhr von pit47
Hallo Immi,
siehe § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG.
Der Azubi ist ein befristeter Beschäftigter und bei gleicher Eignung ist er gegenüber den "Externen" benachteiligt, wenn er nicht eingestellt wird.
Erstellt am 04.06.2008 um 08:59 Uhr von Immie
Hallo pit47
Ja, was mich verunsichert ist, das es Menschen gibt die sagen , das er für AZUBI`s nicht anwendbar ist :-(.
Auch die "Beschäftigungssicherung" im TVAöD bes. Teil BBIG, ist dermassen Gummi...
Obwohl §2 TVöD von einem Schadenersatzanspruch spricht, falls der AG die Übernahme verweigert, wenn der Tarifvertrag die begrenzte Übernahme vorsieht.
Erstellt am 04.06.2008 um 09:16 Uhr von pit47
Hallo Immi,
mit dem TVAöD kenne ich mich leider nicht aus.
Aber nach § 5 BetrVG sind auch Azubis Arbeitnehmer.
Erstellt am 04.06.2008 um 09:26 Uhr von Immie
pit47,
ja sicher...oh mann...ist ja logisch...danke.
Hat vielleicht sonst noch jemand Vorschläge?
Erstellt am 04.06.2008 um 10:01 Uhr von DocPille
Hallo Immi,
es gibt doch einen neuen Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst.Ich habe hier mal einen Link,lese mal auf Seite 2,da steht was von Beschäftigungssicherung,vielleicht trifft das ja bei euch auch zu.
http://www.dgb-jugend-muenchen.de/fileadmin/user_upload/gazzetta_azura_2_2008.pdf