Nicht BR-fähiger, sehr weit vom Hauptbetrieb entfernter Betriebsteil - persönliche Betreuung durch den BR?
Guten Abend die Herrschaften :-)
Ich muss noch einmal auf meine Frage vom 05.05.08 (Beitrag 22639) zurückkommen, wo es um die Zuordnung von Betriebsteilen zu einem neuen Hauptbetrieb ging.
w-j-l schrieb in seiner Antwort 93307: "Wenn die Leitung (nicht die Verwaltung) des Betriebes Y von X nach Z wandert, dann könnte es sein, dass die Zuständigkeit der BR-Vertretung auch zum Betrieb Z wandert."
Exactemente das wird bei uns passieren.
Würde das aber dann tatsächlich bedeuten, dass ein Betriebsteil in (nur mal angenommen) Bremerhafen, mit 4 Arbeitnehmern, der bisher durch einen BR im derzeit noch 'amtierenden' Hauptbetrieb in Bremen vertreten wird, künftig durch einen Betriebsrat im dann gemeinsamen einzigen Hauptbetrieb in Berlin vertreten werden??? Wie sieht es denn dann mit der 'intensiven persönlichen Betreuung' durch den BR aus?
Community-Antworten (3)
03.06.2008 um 23:02 Uhr
@Sternburg, imho...naturlamente Amigo... .-) es wäre nicht der erste BR, der eine Aussenstelle hunderte von Kilometer weit weg mitbetreut! Die modernen Errungenschaften der Kommunikationstechnologie und oder Transfermöglichkeit in Bezug auf Reisen..... dürfen auch dir bekannt sein...
03.06.2008 um 23:59 Uhr
Sternburg, wie groß ist denn die Chance, dass Ihr mit dem AG eine BV gemäß § 3 BetrVG hinbekommt, soweit keine andere tarifliche Regelung (siehe Abs. 2) besteht? Soso Bremen, Bremerhaven...sehr schöne Gegend...natürlich nur mal angenommen ;-))
04.06.2008 um 10:00 Uhr
@Lotte:
So weit vorne im BetrVG habe ich schon lange nicht mehr gelesen ;-)
Aber das scheint tatsächlich eine Möglichkeit zu sein - vielen Dank! Da werden wir uns mal hinterklemmen.
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