Werbung für neues Produkt auf dem Rücken (Dienstkleidung) der Mitarbeiter - Hat der Betriebsrat dort ein Mitbestimmungsrecht?
Der Arbeitgeber bringt gerade ein neues Produkt raus und möchte dafür werben und hat vor den Mitarbeitern an ihren Taschen und auf den Rücken eine Folie zu kleben um für das Produkt zu werben (haben Dienstkleidung). Hat der Betriebsrat dort ein Mitbestimmungsrecht bzw kann der Betriebsrat etwas dagegen unternehmen???????
Community-Antworten (1)
03.06.2008 um 11:09 Uhr
moin joschi,
die dienstkleidung ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG... von daher auch alles was mit ihr gemacht wird, s. BAG 21.1.1997 – 1 ABR 53/96; BAG 23.7.1996 – 1 ABR 17/96...
Verwandte Themen
Dienstkleidungsvorschrift im Büro ohne Betriebsvereinbarung?
Ältermeine frage: in einem versicherungsunternehmen werden die innendienstmitarbeiter zu einer dienstkleidung verdonnert...es gibt ein schreiben der direktion wie diese dienstkleidung zu tragen ist (in kom
Aushang mit Aufforderung an Geschäftsführung
ÄlterMoin Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits im Mai haben wir als Betriebsrat davon erfahren das unser Auftraggeber ein neues Produkt entwickelt hat ,welches das unsere Wirtschaftlich aufgrund hoher
Tragen von Dienstkleidung - auf dem Weg zum Dienst?
ÄlterHallo Kollegen Wir sind ein großer Verkehrsbetrieb und im Fahrdienst muß Dienstkleidung getragen werden. Muß ein Kollege auf dem Weg zum Dienst die Dienstkleidung tragen. Oder reicht es wenn er be
Dienstsport - bezieht sich das Wort Dienstkleidung auch auf die Sportausstattung?
Älterhallo Mitstreiter, mein Arbeitgeber plant sogenannten Dienstsport durchzuführen. Das Problem ist nur, dass dieses in Sportkleidung durchgeführt werden soll und der Arbeitgeber laut Tarifvertrag ve
Mal wieder Dienstkleidung
ÄlterHallo, unser AG ist der Meinung, dass Dienstkleidung dem Weisungsrecht unterliegt? War für mich jetzt ganz neu. Sofern es keine Betriebsvereinbarung darüber gibt, kann doch gestellte Dienstkleidung