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Werbung für neues Produkt auf dem Rücken (Dienstkleidung) der Mitarbeiter - Hat der Betriebsrat dort ein Mitbestimmungsrecht?

J
Joschi
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber bringt gerade ein neues Produkt raus und möchte dafür werben und hat vor den Mitarbeitern an ihren Taschen und auf den Rücken eine Folie zu kleben um für das Produkt zu werben (haben Dienstkleidung). Hat der Betriebsrat dort ein Mitbestimmungsrecht bzw kann der Betriebsrat etwas dagegen unternehmen???????

8.10001

Community-Antworten (1)

P
packer

03.06.2008 um 11:09 Uhr

moin joschi,

die dienstkleidung ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG... von daher auch alles was mit ihr gemacht wird, s. BAG 21.1.1997 – 1 ABR 53/96; BAG 23.7.1996 – 1 ABR 17/96...

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