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MBR Unterlaufen - ehemalige befristete Stelle mit AN der Konzernmutter besetzt?

RW
rainer w
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitsvertrag eines MA lautet.......... Anlagenoptimierer für 1Jahr auf Probe . Dieser Vertrag wurde nicht verlängert und die Stelle des Anlagenoptimierers wurde nicht neu besetzt. Jetzt 2 Mon. später taucht ein Person in Betrieb auf der genau diese Stelle ausfüllt, aber keinen Arbeitsvertrag bei uns im Werk,sondern bei der Mutter des Konzerns(die zudem noch ohne). Welche Rechte hätte der Örtl. BR und welche Rechte der KBR hier gehabt? Schriftlich ist hier nichts Vereinbahrt. Zur Info 1Mutter und 5Töchter wovon 2 Betriebsratslos.

9.02103

Community-Antworten (3)

I
Immie

01.06.2008 um 11:52 Uhr

@rainer w Das sieht auf den ersten Blick nach Konzernleihe aus.

RW
rainer w

01.06.2008 um 15:06 Uhr

Findet §95 BetrVG hier auch Anwendung wenn die Person von einem BRlosen Werk kommt?

B
Bökelberger

01.06.2008 um 16:08 Uhr

hallo rainer w, ich bin der meinung, dass der örtlich br auf jedem fall im sinne des §99 betrvg hätte angehört werden müssen. darüber hinaus bleibt dem lokalen br noch die option offen, nun im sinne des §101 betrvg zu aggieren.

in wieweit sich der kbr hätte im vorfeld einmischen können ist fraglich, denn dies ist mit sicherheit keine der originären aufgaben des kbr´s. warum aber im rahmen einer evtl. arbeitnehmerüberlassung aus dem arbeitnehmerüberlassungssgestz dann nichts schriftlich geregelt worden ist, ist eien interessante frage. darüber hinaus bin aber immer noch der meinung, dass selbst bei der evtl. konzernentleihe auf jedem fall der lokale br hätte angehört werden müssen. die angesprochenen auswahlrichtlinien legt letztendlich ja jeder lokale br fest im sinne des genannten paragraphen, es sei denn dies ist an den kbr per beschluss übertragen worden.

gruß vom bökelberger

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