Klage auf Erstellung eines Zwischenzeugnisses?
Hallo Ihr,
nun habe ich mal wieder eine Frage, weil ich mir noch nicht sicher bin, wie ich mich verhalten soll. Heute teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass er Klage einreichen will und es sein kann, dass deshalb ein Gespräch stattfinden könnte, an dem er den BR dabei haben möchte.
Ein Mitarbeiter ist in einen ganz anderen Aufgabenbereich gewechselt, gleichzeitig hat auch sein Vorgesetzter im Unternehmen gewechselt. Nun möchte er ein Zwischenzeugnis haben, denn über seine vorherige Tätigkeit kann der neue Chef ja nichts schreiben, weil er dazu gar nichts weiß. Das Zwischenzeugnis hat er vor einigen Monaten beantragt und wurde immer wieder vertröstet, nun ist er verärgert und will deshalb klagen.
Da ich zu dem Thema nur das weiß, was ich mir ergoogelt habe, mache ich mir Gedanken, wie ich mich verhalten soll.
Kann mir jemand aus seiner BR-Erfahrung etwas dazu schreiben?
Danke und Gruß
Community-Antworten (5)
30.05.2008 um 20:40 Uhr
@ Uschi, Das Ausscheiden eines Vorgesetzten, dem der Angestellte über mehrere Jahre unmittelbar fachlich unterstellt war, ist ein triftiger Grund für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses im Sinne des § 61 Abs. 2 BAT-KF. 1. BAG Urteil vom 01.10.1998 - 6 AZR 176/97
30.05.2008 um 21:25 Uhr
@ Uschi, imho... ich würde mir den Kollegen schnappen und mit ihm zum Personaler gehen,... und eine höfliche Aufforderung zur Erstellung eines Zwischenzeugnisse, mit Fristsetzung verlangen! Ist besser als Klagen und direkter...nur eine Primärerfahrung!
30.05.2008 um 21:47 Uhr
@pirat wir haben da nur ein winziges Problem, der Personaler sitzt ca 500 km von uns entfernt und der erstellt erst das Zeugnis, wenn "alter" Chef Infos einreicht, der seit Monaten einfach "keine Zeit" dazu hat. Aber vielleicht wäre es ja hilfreich, erst mal ein Schreiben mit Terminsetzung loszulassen und zu schrieben, das danach entsprechende Schritte eingeleitet werden.
30.05.2008 um 21:54 Uhr
@ Uschi, dieses winzige Detail konnte ich nicht erkennen (wer hat die Kristallkugel?) .... .-) Jepp....das Schreiben mit Hinweis auf BAG Urteil, als zaunpfahlwink
30.05.2008 um 22:37 Uhr
Sorry Pirat, hatte nicht daran gedacht, dass dies wichtig sein könnte.
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