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Gekündigt, Teil d.Arbeitszeit f. Muttergesellschaft zulässig?

F
FragestellerQ
Dez 2019 bearbeitet

Hallo allerseits,

mir wurde gekündigt. Nun sollte ich weiterhin Reisekostenabrechnungen für unseren GF, welcher von der Muttergesellschaft eingestellt ist, und für weitere MA der Muttergesellschaft machen. In meinem Arbeitsvertrag steht aber nichts dazu. Kann mich der AG dazu verpflichten, diese Reisekosten abzurechnen? Die Reisen des GFs haben in den seltensten Fällen etwas mit unserer Tochtergesellschaft zu tun. In meinem Arbeitsvertrag steht dazu kein Passus.

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Community-Antworten (2)

F
Freeplay

03.12.2019 um 10:00 Uhr

Was hat das mit deiner Kündigung zu tun? Deiner Arbeit musst du natürlich bis zum Ausscheiden weiter nachkommen. Was deine Tätigkeiten sind sollte ja bisher klar gewesen sein, dass ist ja unabhängig von der Kündigung zu sehen.

F
FragestellerQ

03.12.2019 um 10:10 Uhr

Es stand bisher im Raum, dass ich wegen zuwenig Arbeit einen Teil der Arbeitszeit bei der Muttergesellschaft arbeiten könnte, darum habe ich mich bisher darauf eingelassen. Dass ist jetzt darauf keinen Bock mehr habe, dürfte klar sein. Es ist kein Bestandteil des Arbeitsvertrages und hat mit unserer Firma nichts zu tun.

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