Hallo,

Was passiert mit der Freigestellten bis zur Wahl des neuen BR.

Unser Gremium hat sich für Neuwahlen entschieden und ist komplett zurück getreten.

Laut Paragraph 22 führt es die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter.

Was ändert sich für die Freigestelle damit?

Unser Vorsitzender ist vorab noch zurück getreten, vor dem gemeinsamen Rücktritt des Betriebsrat.

Muss da noch ein neuer gewählt werden bis zur Wahl?

Danke Holger