Einstellungen und Kündigungen - Mitbestimmungsrechte?
Hallo allerseits!
Bei Kündigungen und Einstellungen sowie den damit jeweils im Zusammenhang stehenden Mitbestimmungsrechten des BR reicht es doch nicht aus, wenn lediglich der BR-Vorsitzende durch den AG informiert wird bzw. beschließt, er allein ist doch in keinem Fall beschlussfähig, oder gibt es Ausnahmen?
Ergo ist mit "dem BR" doch in jedem Fall der gesamte BR gemeint resp. die formale Beschlussfassung innerhalb einer BR-Sitzung z. B.?
Danke im voraus!
Grüße ohbonsai
Community-Antworten (3)
29.05.2008 um 23:16 Uhr
@ohbonsai, du bist ein ganz Grosser :-)
JEPP!! wie heisst es so schön....unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats, da steht nichts von BRVDiktatoren! Erinnert ihn daran und wenn nötig, klopft ihm auf die Finger!!
29.05.2008 um 23:38 Uhr
Dass die Information an den BR-Vorsitzenden geht ist aber durchaus ok..
29.05.2008 um 23:48 Uhr
Danke Euch ;-) !
Verwandte Themen
Personelle Massnahmen, Zustimmung im Schnelldurchlauf ?
ÄlterHallo ihr BR Füchse, wieder einmal liege ich im Clinch mit den restlichen BRM. Es geht erneut um die Frage "Ordnungsgemäße Ladung zur BR Sitzung" Der BR hat in der Ladung zur außerordentlichen Sit
Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen - Zustimmung nachträglich erteilen?
ÄlterKann ein Betriebsrat (oder besser gefragt, darf er überhaupt) nach einer Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen seine Zustimmung nachträglich erteilen? Zum Sachverhalt: Es gab keine interne Stellen
Stundenerhöhung vs. Einstellungen
ÄlterHallo, wir haben in einer Abteilung zwei Teilzeit-Einstellungen nach §99 (2) nicht zugestimmt mit der Begründung dass die Einstellungen gegen ein Gesetz verstoßen würden. Ein MA aus der Abteilung hat
Widerspruch gegen mögliche Einstellungen
ÄlterHallo ,ich würde gern wissen ob wir als BR Einstellungen widersprechen können, da es im Unternehmen Mitarbeiter gibt die wenig Stunden die Wochen arbeiten,aber gern Mehrarbeit leisten würden und nie b
Einstellungen durch Betriebsausschuss möglich?
ÄlterKann man Einstellungen dem Betriebsausschuss per Beschluss zur selbständigen Erledigung übertragen sofern keine gesamte BR - Sitzung stattfindet ? Bedingt durch viele Einstellungen wurde seitens e