Einstellungen und Kündigungen - Mitbestimmungsrechte?
Hallo allerseits!
Bei Kündigungen und Einstellungen sowie den damit jeweils im Zusammenhang stehenden Mitbestimmungsrechten des BR reicht es doch nicht aus, wenn lediglich der BR-Vorsitzende durch den AG informiert wird bzw. beschließt, er allein ist doch in keinem Fall beschlussfähig, oder gibt es Ausnahmen?
Ergo ist mit "dem BR" doch in jedem Fall der gesamte BR gemeint resp. die formale Beschlussfassung innerhalb einer BR-Sitzung z. B.?
Danke im voraus!
Grüße ohbonsai
Community-Antworten (3)
29.05.2008 um 23:16 Uhr
@ohbonsai, du bist ein ganz Grosser :-)
JEPP!! wie heisst es so schön....unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats, da steht nichts von BRVDiktatoren! Erinnert ihn daran und wenn nötig, klopft ihm auf die Finger!!
29.05.2008 um 23:38 Uhr
Dass die Information an den BR-Vorsitzenden geht ist aber durchaus ok..
29.05.2008 um 23:48 Uhr
Danke Euch ;-) !
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