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Kündigungsschutz eines Azubis im Betriebsrat der übernommen wird?

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Volker23
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich habe eine interessante Frage: Wenn ein Auszubildender, der auch gleichzeitig Mitglied im Betriebsrat ist, nach seiner Ausbildung übernommen wird - wie ist eine evtl. Probezeit zu handhaben? Wie schaut es mit dem Kündigungsschutz aus?

Danke für eine schnelle Antwort.

Volker

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Community-Antworten (7)

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Mona-Lisa

29.05.2008 um 12:09 Uhr

@Volker, ist doch vollkommen nebensächlich, wenn eine Probezeit vereinbart wird. Der Kündigungsschutz beginnt bei einem "neuen" Vertrag erst ab 6 Monaten und ist gerade bei einem BR-Mitglied mit dem § 15 KschG "gedeckelt".

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Volker23

29.05.2008 um 12:36 Uhr

@ Lisa.

Danke für die schnelle Antwort. Allerdings lese ich daraus: der Azubi ist während seiner Ausbildung als Mitglied des BR geschützt, in den ersten 6 Monaten Probezeit der darauf folgenden Festanstellung nicht und danach wieder??

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Mona-Lisa

29.05.2008 um 13:28 Uhr

@Volker, genau das mein ich mit "gedeckelt", das BR-Mitglied geniesst auch in der "Probezeit" den Kündigungschutz vom § 15 KschG. Wenn er nicht gerade etwas klaut oder seinen Chef ein A...loch nennt! :-)

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Volker23

29.05.2008 um 13:41 Uhr

...soweit sollte es nicht kommen ;-)

Danke für die Info

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Lilafee

29.05.2008 um 14:18 Uhr

Ich hoffe Ihr dran gedacht habt das diesem Azubi auch ein unbefristeter nach § 78 a BetrVG zusteht

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Volker23

29.05.2008 um 14:35 Uhr

Da hab ich auch schon dran gedacht, nur ist der Arbeitgeber absolut gewillt den Azubi zu übernehmen, jedoch geht es hier um den evtl. Fall: Was ist wenn? :-) Der Arbeitgeber hat in unserem Fall den Azubi einen Vertrag angeboten, allerdings wird dieser mit Probezeit sein und es kommt ja schon ziemlich doof rüber wenn ein ganz friedliches Arbeitsverhältnis entsteht und dann schriftlich eingefordert wird einen unbefristeten Vertrag auszustellen. Daher halt die Frage ob man bei evtl. Problemen während der Probezeit sich auf den §15 KSchG berufen kann oder nur dann, wenn man nach §78 BetrVG dies vorher eingefordert hat??

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Lilafee

29.05.2008 um 15:06 Uhr

ich denke nicht das man diesen nur bekommt wenn man den 78 a eingefordert hat, denn der schutz besteht ja dennoch. Es gibt auch JAVen die ja freiwillig nur einen befristeten Vertrag annehmen... Und der Azubi ist ja weiterhin eh noch im BR also daher hat er ja auch noch seine Amtszeit...

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