Erstellt am 29.11.2019 um 12:12 Uhr von seehas
Im Zweifel ist das eine Frage der Ordnung des Betriebes, und die ist nach § 87 (1) 1. BetrVG Mitbestimmungspflichtig. Dem schutzwürdigen Interesse des AG könnte insoweit entgegengekommen werden, dass eine Schließanlage eingebaut wird die das Verlassen des Werkgeländes ermöglicht, ein Betreten aber verhindert. Denkbar ist hier ein Drehkreuz oder aber ein Knauf von außen und ein Türdrücker von innen am Tor.
Erstellt am 29.11.2019 um 13:18 Uhr von esci
Was passiert bei euch, wenn es mal brennt? Kommt man dann auch nicht raus?
Erstellt am 29.11.2019 um 13:52 Uhr von Pjöööng
Die Kindergärten schließen aber früh bei Euch...
Erstellt am 02.12.2019 um 08:24 Uhr von UdoWoe
Ich schliesse mich der Frage von esci an. Was passiert in einem Notfall? Egal ob jemand rein oder raus muss. Das Tor sollte auf jeden Fall so gestaltet sein, dass Feuerwehr, Notarztwagen oder sonstige Rettungskräfte rein und auch wieder raus können.
Genauso möchte ich als AN zu jeder Zeit das Werksgelände, aus welchen Gründen auch immer verlassen können.
Da sollte der BR schnellstens reagieren und zusammen mit dem AN eine Lösung finden.
Schließt den jemand das Tor um 06.00Uhr auf und wenn alle drinnen sind wieder zu? Und um 07.00Uhr kommt er wieder und schließt dann wieder auf?