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BL
Betriebsrat LM
Dez 2019 bearbeitet

Hier ein Frage zu geschlossenen Toren. Bei uns wird um 06:00 Uhr in erster Schicht angefangen zu arbeiten. Die MA werden hereingelassen und dann sind die außen Tore bis 07:00 Uhr noch verschlossen, damit niemand unerlaubtes das Werksgelände betritt. Nun kam es dazu, dass ein MA von der Feuerwehr alamiert wurde und nicht zu seinem Auto kam und ein anderer Mitarbeiter nicht sein Kind abholen konnte vom Kindergarten, weil auch er nicht zu seinem Auto kam. Erst um 07:00 Uhr konnten sie gehen, weil dann die Tore aufwahren. Was kann der BR hier machen?

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Community-Antworten (4)

S
seehas

29.11.2019 um 13:12 Uhr

Im Zweifel ist das eine Frage der Ordnung des Betriebes, und die ist nach § 87 (1) 1. BetrVG Mitbestimmungspflichtig. Dem schutzwürdigen Interesse des AG könnte insoweit entgegengekommen werden, dass eine Schließanlage eingebaut wird die das Verlassen des Werkgeländes ermöglicht, ein Betreten aber verhindert. Denkbar ist hier ein Drehkreuz oder aber ein Knauf von außen und ein Türdrücker von innen am Tor.

E
esci

29.11.2019 um 14:18 Uhr

Was passiert bei euch, wenn es mal brennt? Kommt man dann auch nicht raus?

P
Pjöööng

29.11.2019 um 14:52 Uhr

Die Kindergärten schließen aber früh bei Euch...

U
UdoWoe

02.12.2019 um 09:24 Uhr

Ich schliesse mich der Frage von esci an. Was passiert in einem Notfall? Egal ob jemand rein oder raus muss. Das Tor sollte auf jeden Fall so gestaltet sein, dass Feuerwehr, Notarztwagen oder sonstige Rettungskräfte rein und auch wieder raus können. Genauso möchte ich als AN zu jeder Zeit das Werksgelände, aus welchen Gründen auch immer verlassen können. Da sollte der BR schnellstens reagieren und zusammen mit dem AN eine Lösung finden. Schließt den jemand das Tor um 06.00Uhr auf und wenn alle drinnen sind wieder zu? Und um 07.00Uhr kommt er wieder und schließt dann wieder auf?

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