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Ehrenamtl. Vorstandmitglieder plötzlich leitende Angestellte?

P
Plachni
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben demnächst Neuwahlen. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, dessen Vorstand ehrenamtlich arbeitet. Bei den letzten Vorstandwahlen wurden Mitarbeiter in diesen Vorstand gewählt. Nunmehr werden Sie als leitende Angestellte nicht mehr in den Wählerlisten aufgeführt. Ich finde dies eigentlich nicht korrekt. Wer kann mir Hinweise geben, z.B. zu Urteilen vom ArG in ähnlicher Sache. Danke

4.16604

Community-Antworten (4)

W
wölfchen

28.05.2008 um 23:32 Uhr

. . . da wird wohl ein Blick in die Vereinssatzung eher hilfreich sein . . .

P
Plachni

29.05.2008 um 09:47 Uhr

Hinzufügen muss ich wohl, dass die Mitarbeiter weiterhin ihre arbeitsvertraglichen Erwerbstätigkeit, wie vorher auch, als "normale" Arbeitnehmer fortführen...

K
Kölner

29.05.2008 um 10:40 Uhr

@Plachni Dieses basisdemokratisch organisierten Vereine sind in ihrer Naivität hinsichtlich einer Vorstandstätigkeit nicht zu toppen... ...ich hoffe, dass die Kollegen sich bzgl. Durchgriffshaftung Gedanken gemacht haben.

Davon mal ganz ab: Was dürfen diese Kollegen denn jetzt mehr als der normale AN?

F
franzfeder

29.05.2008 um 14:53 Uhr

Hallo Planchi, die ist wohl ein Versuch die Anzahl der Wahlberechtigten zu verringern, was unter Umständen ja auf die Anzahl der Betriebsräte einen Einfluß haben kann, oder diese Mitglieder waren als Betriebsräte dem Vorstand "unangenehm". Nach § 5, Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetz gibt es eigentlich keine "leitenden Angestellte", den die müßten eigenständig Leute einstellen und entlassen dürfen, ohne irgendwelche Vorgaben und in einem angemessenen Rahmen; sie müßten Generalvollmacht oder Prokura und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht inbeduetend ist; oder wenn er im Wesentlichen frei Entscheidungen über das Wesen des Betriebes trift oder dieses massgeblich beeinflußt. Also sind diese Kollegen "leitende Angestellte"?

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