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Erweitertes Tätigkeitsfeld/Fehlende Stellenbeschreibung - Was kann der BR für die Kollegen tun bzw. hätte uns der AG vorher mit ins Boot nehmen müssen?

RB
Ratloser BR
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben folgendes Problem: Depotleiter, die ca 30 - 50 Mitarbeiter führen müssen, sollen demnächst zu einer Schulung geschickt und dazu ausgebildet werden, Produkte in einem Shop (welcher neu in die Filialen integriert wird) zu verkaufen. In der Stellenbeschreibung eines Depotleiters ist diese Tätigkeit nicht aufgeführt, jedoch in den Arbeitsverträgen der Passus "andere zumutbare Tätigkeiten". Die Leiter sind einheitlich der Meinung, dass das zu ihrer normalen Arbeit nicht zu schaffen ist und eben nicht in ihrer Stellenbeschreibung steht. Werden Fehler gemacht, bzw enstehen Mankobeträge, wird das vom Gehalt abgezogen. Außerdem sehen sie das immer mehr Aufgaben aber keine Gehaltssteigerung auf sie zu kommt. Nun unsere Fragen:

  1. Müssen sie diese Erweiterung einfach hinnehmen?
  2. In wie weit hat man Rechte, in diesem Zusammenhang mehr Gehalt zu fordern?
  3. Muss es bestimmt Mankobeträge geben oder bedarf es hierbei einer gesonderten Regelung, die jeder AG nach Kulanz machen kann oder nicht?
  4. Was kann der BR für die Kollegen tun bzw. hätte uns der AG vorher mit ins Boot nehmen müssen?
6.55101

Community-Antworten (1)

W
w-j-l

30.05.2008 um 12:59 Uhr

  1. Ja
  2. Wieso? Arbeiten die dadurch länger? Die Qualifikation für den Verkauf liegt ja eher unterhalb der "Leitungsfunktion". Da müssen die schon froh sein, wenn der AG dadurch nicht weniger bezahlt.
  3. Das darf der AG nicht einfach machen.
  4. Mit dem AG reden, ihn auf die Probleme aufmerksam machen. Bzgl. der veränderten Tätigkeit kann der AG das per Direktionsrecht anweisen, solange es nicht den Charakter einer Versetzung annimmt.. Bzgl. der Abzüge: Wenn man die als "Betriebsbuße" interpretiert, dann ja (§ 87 (1) Nr.1 BetrVG)

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