Hallo,

im Rahmen meiner Diplomarbeit muss ich eine Zeitmessung in einem Betrieb vornehmen. Mir ist bekannt, dass in den meisten Fällen der Betriebsrat hier mitbestimmungspflichtig ist. Ich welcher Form muss diese Mitbestimmung erfolgen. Reicht allein schon die Kenntnisnahme dieser Messaktion oder muss sie sogar schriftlich dokumentiert sein? Ist die Form der Mitbestimmung auch im Gesetz geregelt??

Mit der Beantwortung meiner Fragen würden Sie mir sehr weiterhelfen.

Beste Grüße, Michael Hein