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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitmessung - mitbestimmungspflichtig?

B
Burlington
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns will der AG in bestimmten Bereiche Zeitmessungen machen (wie lange dauert der Vorgang x etc..).

Dieses soll als Planungshilfe für die Produktion sein.

Ist dieses Mitbestimmungspflichtig?

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Community-Antworten (2)

B
bitawie19

16.11.2006 um 09:42 Uhr

Hallo Bei uns in der Firma wurden auch Zeiten gemessen um diese dann in unser Betriebssystem zur Produktkostenermittlung (Kalkulation) einzugeben.Dies hatte nichts mit einer Leistungkontrolle zutun.Mein Tip: sprecht vorher mit den Mitarbeitern in der Produktion und klärt sie über den Sinn der zeitmessung auf, dann gibt es keinen Stress,hat bei uns gut geklappt. Es ist Stress vorprogrammiert wenn jemand mit einer Stopuhr im Betrieb auftaucht.Die Mitarbeiter denken dann sie müssten jetzt besonders schnell arbeiten,was aber nicht richtig ist,die MA sollten ganz normal weiterarbeiten dann wird das ergebnis nicht verfälscht.Denn ist die Stopuhr wieder weg, wird ja wieder normal gearbeitet. Wenn man ein Produkt mit Gewinn verkaufen will, muß man halt den Gemeinkostenzuschlag prozentual berechnen. Allerdings hat uns der AG vorher Informiert.

B
Burlington

16.11.2006 um 09:46 Uhr

Vielen Dank!

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