Erstellt am 27.05.2008 um 15:19 Uhr von uhu
@zonealarm
wo esst ihr denn eure Vesper? im Keller? schau mal im nachfolgenden Link nach, vielleicht hilft's weiter
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_029_1_4.pdf
Erstellt am 27.05.2008 um 15:24 Uhr von Immie
@uhu
Ne, im Pausenraum im Erdgeschoss.
Erstellt am 27.05.2008 um 15:27 Uhr von uhu
na klar..., ist heute einfach zu heiß bei mir...
Erstellt am 27.05.2008 um 15:29 Uhr von zonealarm
uhu
du bist aber ein komischer vogel.
Erstellt am 27.05.2008 um 15:34 Uhr von uhu
@zonealarm
mag sein - immer wieder gerne;
haste dir mal den Link angesehen? Arbeitsstättenverordnung/Pausenräume; bei euch scheint ja alles vorhanden zu sein und den Vorschriften zu entsprechen - kann deshalb kein MBR des BR sehen;
Erstellt am 27.05.2008 um 16:13 Uhr von waschbär
@zonealarm,
was ihr versuchen könntet ist,das die wege zeit zum und zurück pausenraum, KEINE Pausenzeit ist.
p.s versuche mal bei Suchmaschiene > Sozialraum .-)
Erstellt am 27.05.2008 um 16:23 Uhr von zonealarm
He, ihr seid ja super flott und super nett!
Mhh, dann müss ma das wohl hinnehmen. Mönsch, ärgerlich! das wird einen Aufruhr unter den Mitarbeitern geben. Dann will sie auch noch dass wir als BR hinter ihrer Entscheidung stehen von wegen Betriebsfrieden und die MA beruhigen, weil sie sieht schon auch die Problematik.
Tja mal sehn wo das noch hinführt. Aber auf jeden Fall vielen Dank für eure Mühen!
Erstellt am 27.05.2008 um 16:29 Uhr von waschbär
@zonealarm,
schreibst du mir aus welchem bundesland du kommst ?
Erstellt am 27.05.2008 um 16:36 Uhr von Petrus
Ich werfe mal den § 87 (1) Nr. 8 BetrVG in die illustre Runde - und sehe hier sehr wohl ein MBR, sogar ein erzwingbares... (Nachdem vor drei Wochen sogar mal jemand die kostenlose Kaffeeversorgung bei den Sozialeinrichtungen eingeordnet hat...)
Nachdem bislang nur einer der beiden Pausenräume tatsächlich genutzt wird, hat der ArbGeb aber gute Argumente, die Anzahl zu reduzieren. Also folgt dem bärigen Vorschlag, dass diejenigen, die jetzt einen weiteren Weg haben, durch den Wegfall eines Raumes und den Zusatzweg zum Spind in den Keller nicht benachteiligt werden ("Pause beginnt an der Tür des Pausenraums") und dass alle bislang vorhandenen technischen Einrichtungen (Kaffeemaschine, Kühlschrank, Mikrowelle, ...) weiterhin zur Verfügung stehen. Und insbesondere würde ich darüber verhandeln, _welcher_ der beiden Räume sinnvollerweise wegfällt. Viel Spaß bei der Ausgestaltung der Sozialeinrichtung "Pausenraum".
Ergänzung: Natürlich sollte man die Verhandlungsergebnisse in einer Betriebsvereinbarung festhalten.
Erstellt am 27.05.2008 um 18:00 Uhr von pirat
Ahoi Petrus, der Fels
war das nicht ein Pharisäer? .-)
einer geht noch...seit 15.05. gibt es noch 2 Flaschen Mineralwasser kostenlos pro MA/Tag....*fg*
Erstellt am 27.05.2008 um 19:25 Uhr von Kölner
@Petrus
Mich würde interessieren, wo ihr bei einer Schließung/Einrichtung eines Sozialraumes ein MBR seht. Vor allem, wenn ich mir den Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVg ansehe...
...gespanntes Erwarten meinerseits! ;-))
Erstellt am 27.05.2008 um 21:37 Uhr von zonealarm
Hallo, nu von zuhause aus:
Also @waschbär bin aus BaWü
Na das mit dem §87 hab ich mir auch zu gemüte geführt, hab da aber nur was von betriebsrenten und so rausgelesen?! oder bin ich blöde? deswegen hab ich ja hier nachgefragt.
Nun, noch ne frage - wie ist das mit Pause beginnt an der tür zum pausenraum?! ist das echt so? gibts da grundlagen?
Grüßle
zonealarm
Erstellt am 27.05.2008 um 21:38 Uhr von rainer w
@zonealarm
Vielleicht wäre noch etwas herzuleiten wenn man weiß was mit dem dann leeren Raum passieren soll
Erstellt am 27.05.2008 um 21:51 Uhr von zonealarm
nun ja sie will den pausenraum als zweites dienstzimmer einrichten, damit mehr platz ist für dokumente usw. Wäre schon gut für die Arbeit, aber wir wollen weiter unseren rückzugsraum auf station!!!
mist.
Erstellt am 27.05.2008 um 22:02 Uhr von Immie
@zonealarm
§6 Abs 3 ArbStättV...ich fürchte der Pausenraum im EG reicht.
WB meint, wenn ihr erst in den Keller an den Spind müsst, dann ins EG in den Pausenraum, anschliessend wieder in den Keller, und danach zurück auf die Station.
Angenommen die Pause dauert 15 Min, dann sollten diese 15 Min im Pausenraum verbracht werden und nicht im Aufzug oder Treppenhaus.
Was bedeuten würde das die AN noch einmal 15 Min mit Treppensteigen vergeuden, und viel länger nicht an ihrem Arbeitsplatz sind.
Dazu kommt, das die Kollegen im "Notfall" nicht greifbar sind, da sie sich ja ein paar Stockwerke entfernt befinden...
Erstellt am 27.05.2008 um 23:02 Uhr von pirat
@zonealarm
ergänzend zu Immi....
Info wenn du magst...
http://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%265293%26%26;;arbeitszeit;;Wegezeiten;;Au%C3%9Fendienst;;%26ARB%26
Erstellt am 27.05.2008 um 23:18 Uhr von Immie
@zonealarm
Wie lang sind denn die Pausen?
Erstellt am 28.05.2008 um 00:08 Uhr von rainer w
In welcher hinsicht würde das einrichten eines neuen Dienstzimmers den unter dem MBR stehen?!!!!!
Erstellt am 28.05.2008 um 00:19 Uhr von Immie
Erstellt am 28.05.2008 um 01:34 Uhr von rainer w
@immi
Wie Bitte darf ich dieses Ja jetzt Verstehen?
Erstellt am 28.05.2008 um 01:40 Uhr von Immie
Pure Neugierde.
Als Frage.
Eine Aufforderung.
:-)
Erstellt am 29.05.2008 um 02:34 Uhr von rainer w
Habt ihr denn alle keinen Sozialausschuß ?
Hier müßtet ihr doch wissen das alles was in und mit Sozialräumen unter den MBR steht.
Und durch neue längere Wegezeiten zur Pause hin und zurück, könnte man den Mitbestimmungstatbestand einer Änderung der Arbeitsorganisation herleiten. Ein paar Wenn und Aber einstreuen und schon müßte es pass sein.
Man kann auch über Moskau nach Venedig fahren