Einem MA ist gekündigt worden. Die Kündigungsfrist ist abgelaufen, jedoch hat der MA Kündigungsschutzklage erhoben. Da er nicht mehr im Betrieb beschäftigt ist, hat der MA sein aktives Wahlrecht verloren, ist jedoch weiterhin wählbar.
Aber wie sieht das jetzt mit Stützunterschriften aus? Darf dieser MA sich selbst bzw. andere Kandidaten mit seiner Unterschrift unterstützen?