W.A.F. LogoSeminare

Bekanntgabe eines Entwurfes einer Betriebsvereinbarung - zulässig?

Y
yaq1
Jan 2018 bearbeitet

wir haben von der GL einen Entwurf für eine Betriebsvereinbarung erhalten, die insgesamt 13 seiten lang ist. können wir hier per aushang einen inhalt dargeben was in dieser drin steht ( ist ja nur auf verhandlungsbasis) und als Vermerk den Hinweis geben, das die komplette Entwurf der BV im BR - Büro eingesehen werden kann? Oder dürfen wir dies nicht ? danke

4.90308

Community-Antworten (8)

B
betriebsratten

26.05.2008 um 17:55 Uhr

Immer schwierig Zwischenlösungen zu präsentieren...weckt Begehrlichkeiten

W
Waschbär

26.05.2008 um 18:02 Uhr

@yaq1, ich würde es auch lassen, sonst heisst es nach her ... ach mano hättet ihr den passus nicht behalten können ???.

K
khel

26.05.2008 um 18:05 Uhr

Hallo yaq1,

ich würde das nicht machen. Bei uns haben wir keine guten Erfahrungen damit gemacht, die gesamte Belegschaft in die Erstellung einer Betriebsvereinbarung einzubinden.

Zum einen gilt das, was der Ratterich geschrieben hat. Und zum anderen (das war unser großes Problem) möchte dann im Extremfall jeder MA seine eigene Extrawurst gebraten und das Rezept in der BV zu stehen haben. Wenn Du dann den Kollegen verklickern musst, dass nicht alle Wünsche umgesetzt werden können, sind manche ganz schön beledigt und meckern über den faulen Betriebsrat, der in seinen Sitzungen ja bloß Kaffee trinkt und Skat spielt o.ä.

Ansonsten kenne ich keine §§, die Euch den Aushang so eines Entwurfes verbieten.

Gruß khel

Y
yaq1

26.05.2008 um 18:07 Uhr

hier gehts um eine eindeutige verschlechterung der bedingungen. wie sollen wir denn dann wissen ob die ma mit irgendeiner lösung zufrieden sind? schließt ihr bv alleine ab? Mir gehts auch darum das wir eindeutig klar stellen, das die angebotene bv absolut daneben ist - die ma sollen doch erfahren das wir sie vor solchen bv schützen möchten

P
packer

26.05.2008 um 18:20 Uhr

macht einen gegenentwurf der eindeutig besser ist als das angebot vom AG, bei scheitern wird die einigungsstelle angerufen. dann würde ich die belegschaft informieren, stichwortartig und eure gegenposition danebenstellen und erklären was sie ist, warum es sein muß und was für konsequenzen eine einigungsstelle hat. außerdem halte ich es im rahmen der vertrauensvollen zusammenarbeit für nicht richtig verhandlungsrelevante sachen während der geschichte nach außen zu publizieren. bei tarifverhandlungen hat es ja auch sehr triftige gründe, daß du als tarifkommissionär während der laufenden sache keine äußerungen machen darfst. davon abgesehen wäre es auch wirklich richtig dumm, ua. schon wegen den von meinen vorrednernInnen angesprochenen gründe... da müßt ihr als gewählte quasi stellvertretend den kopf aus der schlinge ziehen...

P
packer

26.05.2008 um 18:25 Uhr

ach ja, um was geht es eigentlich? ich frag nur wegen dem tarifvorbehalt...

Y
yaq1

26.05.2008 um 21:22 Uhr

über eine neue prämienvereinbarung ( Leistungslohn)

S
Spartacus

26.05.2008 um 23:34 Uhr

moin yag1, schon Betriebsversammlung in diesem Quartal gehabt? Ist eine prima Gelegenheit ausführlich zu informieren.

Ihre Antwort