Erstellt am 22.05.2008 um 16:17 Uhr von carrie
Das wurde doch schon beantwortet, Enthaltungen gelten als Ablehnung ( § 33 Abs. 1 BetrVG).
Erstellt am 22.05.2008 um 17:35 Uhr von Lotte
Kollege,
wenn solche Abstimmungsergebnisse bei Euch häufiger vorkommen, dann hat der Schriftführer - falls er die Beschlüsse, die abgestimmt werden, formuliert - viel Macht ;-)
Erstellt am 22.05.2008 um 20:02 Uhr von Bergmann
@ Lotte,
ich glaube das die Kollegen von Kollege bei der Abstimmungsfrage sehr genau aufpassen was und wie gefragt wird !! :-))
Erstellt am 22.05.2008 um 20:26 Uhr von Kollege
Angenommen man wählt zb. den Vorsitzenden neu, es stellt sich nur eine Person zur Wahl und von den 11 anwesenden Betriebsräten(sonst 13er) enthalten sich 6 Leute und 5 stimmen für die Person !!??
Welchen Zustand hat man nun ??
Es stand doch nur eine Pers. zur Wahl.
Sind die 6 Enthaltungen echt alles nein Stimmen ??
Kollege
Erstellt am 22.05.2008 um 20:33 Uhr von Bergmann
@ Kollege,
sehs mal so, die Enthaltungen sind nicht als Zustimmung zu bewerten !!
Erstellt am 23.05.2008 um 00:13 Uhr von Lotte
Kollege,
es geht hier nicht um einen BESCHLUSS sondern um eine WAHL.
Bei BESCHLUSS ist alles so wie wir geschrieben haben. Hier ist es eine WAHL, also ist die Person mit 5 Stimmen GEWÄHLT!!!!!
Erstellt am 27.05.2008 um 14:17 Uhr von babileta
Was ist denn der Unterschied zwischen einer Wahl und einem Beschluß? Ist doch das Gleiche, oder?
Erstellt am 27.05.2008 um 14:29 Uhr von pirat
@ babileta,
....... Was ist denn der Unterschied zwischen einer Wahl und einem Beschluß? Ist doch das Gleiche, oder?.....
sorry, ich sehe da aber erhebliche defizitäre Wissenslücken.