Betriebs Übergang nach 613a
Unser Unternehmen "kauft" von einem anderen Unternehmen einen kleinen Betriebsteil. Dort gibt es keinen BR. Wie muss unser AG uns über die neuen Kollegen informieren. Wo sind wir sonst noch zu informieren oder in der Mitbestimmung. Mit der Suche finde ich die Konstellation leider so nicht sondern immer nur anders rum.
Community-Antworten (4)
26.11.2019 um 22:08 Uhr
Der Informationsanspruch ergibt sich aus den §§ 80,106, 111 BetrVG. Und in Folge natürlich auch § 92 BetrVG.
26.11.2019 um 22:20 Uhr
@kratzbürste, da finde ich leider nicht die Antwort auf mein Anliegen. Vielleicht lese ich es auch falsch. Wir würden angehört nach 99 und weiter gab es bist jetzt nichts. Wirtschaftsausschuss haben wir nicht.
27.11.2019 um 09:28 Uhr
Hallo awilhelm wieso findest Du da dein Anliegen nicht Bitte definier dein Anliegen mal genauer. DAs ihr nach § 99 angehört werdet ist doch richtig. Die "Neuen" Kollegen warden doch bei Euch eingestellt. Alle Informationsrechte hat Kratzbürste doch aufgeführt. Vielleicht noch den § 90 dazu Ich wollt doch wissen, was die "Neuen" Kollegen überhaupt bei Euch machen sollen, wie die integriert warden etc etc. Und diese Info#s muss der AG euch geben.
27.11.2019 um 11:01 Uhr
Anhörung nach § 99? Wieso das denn? Die Paragraphenliste die Kratzbürste genannt hat scheint auch abends beim Auskehren der Werkstatt zusammengekommen zu sein, halst alles was noch so rumliegt.
Mitbestimmung sehe ich da auch eher nicht.
Werden denn die Kollegen überhaupt in Euren Betrieb integriert?
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