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Zuordnung leitender Angestellter

G
glori
Nov 2016 bearbeitet

guten morgen, ich hab wieder mal eine frage. wir haben demnächst neuwahlen des BR. der wahlvorstand hat jetzt die zuordnung der leitenden angestellten vorgenommen. wem meldet man diese zuordnungen, wenn kein sprecherausschuss im betrieb existiert?

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Community-Antworten (12)

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Mona-Lisa

22.05.2008 um 10:47 Uhr

@glori, gar keinem! Der Wahlvorstand entscheidet und nimmt die Namen aus der Wählerliste raus. Die Listen liegen aus, werden laufend aktualisiert und jedem Kollegen bleibt es überlassen, diese zu kontrollieren.

Wer der Ansicht ist, dass das Nichterscheinen seines Namens auf der Liste nicht richtig ist, kann ja Widerspruch einlegen.

P
pit47

22.05.2008 um 10:50 Uhr

Hallo glori, diese Zuordnung braucht der WV niemanden melden. Der WV stellt nach § 2 WO 2001 eine Wählerliste auf und die Auskünfte dafür hat der AG zu erteilen, also auch wer "Leitender Angestellter" ist.

K
khel

22.05.2008 um 10:54 Uhr

Hallo glori,

Frage zum Verständnis: habt Ihr als Wahlvorstand die Zuordnung selbst vorgenommen? Oder habt Ihr Euch vom AG eine Aufstellung der leitenden Angestellten geben lassen und anhand dieser Information die Wählerliste erstellt?

Nach meinem Wissen ist es nicht notwendig, irgend jemandem nochmal extra die Einordnung einzelner MA als leitende Angestellte mitzuteilen. Die Wählerliste ist an dieser Stelle Information genug.

Gruß khel

G
glori

22.05.2008 um 11:30 Uhr

@khel der Wahlvorstand hat die Zuordnung vorgenommen. So stand es in unseren Unterlagen drin. Die Zuordnung ist bei dieser Wahl nämlich etwas anders, da wir eine Veränderung der Orga-Struktur in unserem Unternehmen hatten. Wir haben von der Personalabteilung nur eine Liste bekommen, wo alle draufstehen, sogar die GF und die Prokuristen :-D

P
pit47

22.05.2008 um 11:39 Uhr

Hallo glori, der AG muß dem WV erklären, wer zu den "Leitenden Angestellten" gehört. Neue Liste anfordern beim AG.

G
glori

22.05.2008 um 11:43 Uhr

hmpf, echt ja? Dann hab ich das wohl in diesen Vorlagen falsch verstanden. Also der AG stellt somit auch fest, wer Arbeitnehmer im Sinne von § 5 BetrVG ist? Seh ich das so richtig?

M
Mona-Lisa

22.05.2008 um 11:49 Uhr

@glori, wenn der AG der Ansicht ist, dass plötzlich viele Kollegen als Leitende eingestuft werden, sollten bei euch sämtliche Alarmglocken läuten! Das kann in eine Behinderung der Betriebsratswahl ausarten.........

G
glori

22.05.2008 um 11:54 Uhr

@Mona-Lisa neeneeeeeeeee nicht viele Kollegen :-) also bisher waren es 3 jetzt sind es 5 und das erscheint uns lt. neuem Organigramm und den jeweiligen Verantwortungsbereichen der Leute auch plausibel zu sein. Und wie gesagt... wir hatten die zugeordnet, die GL hält sich da eigentlich bisher raus.

B
Bergmann

22.05.2008 um 15:38 Uhr

Leute, werdet erstmal über den Begriff "Leitend" euch einig, grob gesagt ist das einer der Einstellt und Entlassen kann !!Genaueres bitte ergooglen !! :-))

G
glori

22.05.2008 um 16:54 Uhr

jaja Bergmann, das ist uns schon klar, wir können lesen und auch wir haben schon Gesetzestexte in der Hand gehabt ;-)

K
Kölner

22.05.2008 um 23:08 Uhr

@glori Dann war ja Deine Frage, vor allem hinsichtlich Deiner Antwort auf Bergmann's Einlass, ziemlich überflüssig!

G
glori

23.05.2008 um 00:04 Uhr

nööö find ich nicht, denn es steht nicht in meinen texten, wem ich und ob ich das jemandem mitteilen muss als wahlvorstand, wenn kein sprecherausschuss da ist... das war meine frage... und nicht, wer leitender ist oder nicht

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