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Dienstplaneinsicht und Datenschutz

A
AndenEichen
Nov 2019 bearbeitet

Ein Mitarbeiter und gleichzeitiges BM will in die Dienstpläne eines anderen Mitarbeiters schauen, um ihm Betrug vorwerfen zu können und ihn zu schikanieren. Ich habe das als Abteilungsleiter erst einmal untersagt. Darf er alleine als BRM reinschauen oder nur der gesamte BR. Und muss vielleicht sogar ein Grund oder Verdacht für die Einsichtnahme vorliegen. Oder geht's auch willkürlich?

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Community-Antworten (10)

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ganther

22.11.2019 um 16:52 Uhr

ein einzelnes BRM hat erst mal nichts zu wollen... das ist Aufgabe des Gremiums

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celestro

22.11.2019 um 17:27 Uhr

So ganz grundsätzlich würde ich das nicht unterschreiben:

"In einem gewissen Umfang müssen Betriebsratsmitglieder auch ohne Beschluss eines Gremiums Informationen einholen und auswerten können, um Themen für die Betriebsratsarbeit auszuloten und um Handlungsbedarfe zu erkennen.

https://www.igmetall-berlin.de/ig-metall-berlin/rechtstipps-der-gute-rat/meldung/rechtsanwalt-nils-kummert-freistellung-von-betriebsratsmitgliedern/"

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DummerHund

22.11.2019 um 17:51 Uhr

"In einem gewissen Umfang müssen Betriebsratsmitglieder auch ohne Beschluss eines Gremiums Informationen einholen und auswerten können, um Themen für die Betriebsratsarbeit auszuloten und um Handlungsbedarfe zu erkennen.

Der Text sagt doch alles. Einfach gesagt, das BRM darf in der Sache hier nicht alleine rumschnüffeln. Das Betriebsratsmitglied ist kein Betriebspolizist. Daher besteht dann auch kein Handlungsbedarf in Sachen Betriebsratsarbeit. Wenn er als MA handeln will dann kann er als solcher beim AG die Sache melden, und dieser kann/wird dann tätig werden. Nicht aber ein einzelnes BRM oder das gesammte Gremium. Letzteres kann dann erst tätig werden wenn die Sache durch den AG verfolgt wird und dann beim BR landet oder der BR dann Handlugsbedarf aus dem BetrVG sieht.

G
ganther

22.11.2019 um 18:54 Uhr

Ein einzelnes BRM kann die Rechte aus 80 nicht alleine beanspruchen. Das ist doch wohl sonnenklar

M
Moreno

22.11.2019 um 19:48 Uhr

Na der Betriebsrat sollte doch Einsicht in die Dienstpläne haben also kann auch das einzelne Mitglied Einsicht nehmen!

D
DummerHund

22.11.2019 um 20:21 Uhr

"will in die Dienstpläne eines anderen Mitarbeiters schauen" und...... " um ihm Betrug vorwerfen zu können und ihn zu schikanieren.

Nu sach mir hier einer so die intension eines gesammten Gremiums liegen könnte, wenn ein BRM gegen einen MA will. Hier handelt der Abteilungsleiter, meiner Meinung nach richtig, wenn er dem einzelnen BRM die Einsicht verwährt. Do er oder der BR dies überm AG beantragen. Aber dann auch mit der selben Begründung, und das nur in der Akte dieses Ma geschaut werden soll. Das BRM sollte es unterlassen als 007 tätig zu werden.

N
nicoline

22.11.2019 um 20:31 Uhr

Dummerhund, sag mal, merkst du eigentlich, was du schreibst? Der verlinkte Text sagt dass ein BRM auch ohne Beschluss Informationen einholen darf und du schreibst: Der Text sagt doch alles. Einfach gesagt, das BRM darf in der Sache hier nicht alleine rumschnüffeln.

C
celestro

23.11.2019 um 00:12 Uhr

wobei ich mich frage, woher diese Info

"will in die Dienstpläne eines anderen Mitarbeiters schauen, um ihm Betrug vorwerfen zu können und ihn zu schikanieren."

kommt. Wenn das wirklich der Grund ist, wird aber das BRM ja sicher nicht so doof gewesen sein und dies genau so gesagt haben .... oder?

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DummerHund

23.11.2019 um 00:53 Uhr

@nicoline Leider kann ich nicht überprüfen ob ich da jetzt nen falschen Link gepostet habe. Komme leider nicht mehr auf die Seite...warum auch immer. Für die Sache bezüglich des Fragenden zwar schade, denn dann müsste ich mich bei diesem entschuldigen das ich was verkehrtes gepostet habe Dir gegenüber wäre mir das in dieser Sache hier egal, denn wer so mit mir Diskutieren will "Dummerhund, sag mal, merkst du eigentlich, was du schreibst? disqualifiziert sich selber. Mehr habe ich diesbezüglich nicht dazu zu sagen.

N
nicoline

23.11.2019 um 11:05 Uhr

Na ja, wie oft du dich selbst schon disqualifiziert hast, wollen wir hier lieber nicht noch mal aufrollen.

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