Dienstplaneinsicht
Hallo
Ich würde gern mal von Euch wissen wollen, ob wir eine Zustimmung der Geschäftsleitung benötigen,bei der Einsicht von Dienstplänen
Community-Antworten (7)
13.02.2014 um 19:06 Uhr
???
Hängen die im Safe aus?????
13.02.2014 um 19:13 Uhr
kerscht, BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 2 Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Wenn ein elektronisches Dienstplanprogramm vorhanden ist, fordert den AG auf, euch für alle Dienstpläne Leserechte einzuräumen.
Habt ihr noch Papierpläne, fordert den AG auf, euch diese zur Verfügung zu stellen.
13.02.2014 um 19:16 Uhr
Aber, der Weg geht tatsächlich über den Geschäftsleiter/Arbeitgeber. Er ist Euer Ansprechpartner, nicht die Mitarbeiter im Personalbüro.
13.02.2014 um 19:20 Uhr
die Dienstpläne hängen in den jeweiligen Bereichen für alle Arbeitnehmer aus. Also in jeder Kindertagestätte fertigt die jeweilige Leiterin diesen an.
13.02.2014 um 20:43 Uhr
Dienstpläne sind mitbestimmungspflichtig, wie wollt ihr mitbestimmen, wenn ihr die Dienspläne nicht kennt?
14.02.2014 um 11:26 Uhr
sehe ich auch so.
Also würde ich nicht nur die Pläne anfordern, sondern auch den AG auffordern hierzu Eure Mitbestimmung zu beachten. Es sei denn, ihr habt eine BV, die dem AG vorgibt, wie er die Pläne zu erstellen hat - dann müsst Ihr das aber natürlich auch kontrollieren können. So gesehen bedarf es also keiner Zustimmung der Geschäftsleitung, ob Ihr die Pläne bekommt sondern ihr fordert es von der Geschäftsleitung, die die entsprechenden Leitungen anweisen muss.
14.02.2014 um 20:33 Uhr
@kerscht
BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: ...2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage...
ich glaub sowas steht in den Dienstplänen...