MA-Einstellung
Hallo Zusammen Ich brauche wieder Hilfe beim Thema MA neu Einstellung: Wir haben ein Formblatt herstellt für neue Einstellung in den folgenden Angaben steht:
- Personalien usw. sowie Stundenlohn/Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Die GF weigert sich die Beträge einzutragen mit der Begründung: "Es geht den BR nicht an"
Können wir die Einstellung Verweigert, wenn Ja mit welcher Begründung.
Danke im Voraus.
Community-Antworten (2)
19.05.2008 um 15:02 Uhr
Hallo Gepe,
im Fitting steht zu § 99 BetrVG RN 155 "Bei Einstellungen und Versetzungen ist insbes. der vorgesehene Arbeitsplatz und die nach einem Entlohnungssystem beabsichtigte Eingruppierung mitzuteilen, nicht aber die tatsächliche Höhe der Einzelgehälter."
Die Frist von einer Woche nach Unterrichtung des BR beginnt erst mit der vollstänigen Aushändigung der Unterlagen durch den Arbeitgeber.
Danach könnt ihr nur nach den in § 99 Abs. 2 1-6 BetrVG genannten Gründen die Zustimmung verweigern.
MfG Angi1
19.05.2008 um 15:03 Uhr
Ja, könnt ihr, mit der Begründung, daß ihr nicht vollständig informiert wurdet.
Dabei gehe ich mal aufgrund Deiner Frage davon aus, dass bei euch kein TV gilt, sonst könntest Du ja aus der Eingruppierung dies Informationen selbst ermitteln.
Letztlich beginnt ohne vollständige Information noch nicht mal die Wochenfrist zu laufen, und ihr könntet den AG - falls er doch einstellt und mit Ablauf der Wochenfrist argumentiert - gerichtlich zwingen, den eingestellten AN aus dem Betrieb zu entfernen. Darüberhinaus könnte das Gericht auf Antrag noch eine Ordnungsgeld-Androhung nach § 23 (3) BetrVG verhängen.
Verwandte Themen
Zustimmung zur Einstellung
Zustimmung zur Einstellung? Bei uns lag eine Einstellung in der BR-Sitzung vor. Da ein BR-Mitglied fehlte waren 12 von 13 BR Mitglieder an der Abstimmung beteiligt. Ergebnis: 6 ja, 5 nein und 1 Entha
Einstellung von Betriebsrat abgelehnt
Guten Tag, ich habe vor vom Rheinland nach Ostdeutschland zu ziehen und habe mich aus der Ferne in mehreren Firmen beworben. Nach einer Initiativbewerbung in einer Firma folgten ein Vorstellungsges
Einstellungsgesuch abgelehnt
Hallo, wir haben einer Betriebsratanhörung gem. §99 BetrVG zur Einstellung und Eingruppierung nicht zugestimmt, weil wir der Auffassung sind, dass die Eingruppierung gegen unsere Betriebsvereinbarung
Stimmungmache gegen den BR sowie Behinderung der BR-Arbeit - darf der AG den MA mitteilen, daß der BR der Einstellung nicht zugestimmt hat?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, in unserem Unternehmen hat der BR einer Einstellung eines Mitarbeiters nicht zugestimmt. Da dieser Mitarbeiter aber schon voll eingeplant war, wurde vom GF über den Ab
Zustimmungsersetzungsverfahren Einstellung vorgenommen, weil AGeber den BR erst nach der Einstellung informiert hat - Was kann der BR in so einem Falle tun?
Hallo K&K, der BR hat nach §99(2) Satz 1 BetrVG einer Enstellung nicht zugestimmt. Der AG hat trotz der Nichtzustimmung des BR die Einstellung vorgenommen, weil er den BR erst nach der Einstellung in