Hallo Eichhörnchen,
es ist tatsächlich so, dass der Betriebsrat Rechenschaft abgeben muss über seine Arbeit. Dazu schreibt das BetrVG das Abhalten von Betriebsversammlungen vor. Der Paragraph 43 sagt ganz konkret:
§ 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
(1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.
Das bedeutet also 4 regelmäßige Betriebsversammlungen pro Jahr und ggf. 2 weitere außerordentliche.
Diese Betriebsversammlungen sind eine Veranstaltung der Belegschaft, die vom Betriebsrat organisiert und geleitet wird. Darauf hält der Betriebsrat seinen Rechenschaftsbericht, einmal pro Jahr muss der Arbeitgeber "über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden."
Den gesamten Paragraphen kannst Du Dir beispielsweise hier durchlesen: http://www.bundesrecht.juris.de/betrvg/__43.html
Auf jeder Betriebsversammlung müssen dann Betriebsrat und Geschäftsleitung der Belegschaft Rede und Antwort stehen. Außerdem kann auch die Belegschaft selber dafür sorgen, dass eine Betriebsversammlung einberufen wird. Dazu gilt der Satz:
(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen.
Darüber hinaus ist es aber auch sehr wünschenswert, dass der Betriebsrat sonstige Öffentlichkeitsarbeit leistet: Betriebsbegehungen, Rundschreiben, Betriebsratssprechstunden all so etwas. Und natürlich sollten auch die Betriebsratsmitglieder direkt ansprechbar sein, also Ansprechpartner festgelegt werden, die auf der Arbeit problemlos telefonisch erreichbar sind. Wenn es auch noch die Möglichkeit gibt, den Betriebsrat per E-Mail zu kontaktieren, ist auch das ein guter Weg sich mit ihm in Verbindung zu setzen.
Antworten die Betriebsratsmitglieder so abweisend, wie Du es schilderst, ist das ausgesprochen dumm von ihnen. Denn damit verstehen sie ihre Stellung im Betrieb falsch und werden Euch nicht auf Ihre Seite bekommen. Geheimniskrämerei ist damit ausgesprochen fahrlässig und auch falsch, denn viele Informationen lohnen sich richtig zu streuen, damit die Belegschaft am Ball bleibt und die BR-Arbeit nachvollziehbar bleibt.
Nur bei manchen Sachen muss man sich besser bedeckt halten. Beispielsweise wenn man in Verhandlungen über einen Interessensausgleich ist und noch nichts unter Dach und Fach ist. Dann kann es unklug sein, Verhandlungsergebnissen vorzugreifen. Aber ab einem bestimmten Punkt ist es wieder zwingend erforderlich, die Verhandlungen offen zu legen.
Wenn Euer Betriebsrat überhaupt keine Betriebsversammlungen abhält, dann ist das ein "grobes Fehlverhalten" und kann sogar zu einem Antrag, den Betriebsrat abzusetzen und Neuwahlen anzusetzen führen.
Schau mal, wie das für Dich passt.
Um den Kollegen aber nicht zu sehr vor den Karren zu fahren: Wenn der Betriebsrat noch sehr frisch ist und sich in die ganze Arbeit noch nicht eingefunden hat, dann ist auch die Frage, ob sie das ganze nicht noch lernen müssen. Schlecht verkaufte Betriebsratsarbeit ist noch lange keine schlechte. Man weiß eben nicht, was intern abläuft und wie sich die Geschäftsleitung verhält.
Gehen wir erstmal vom Positiven aus und Euer Betriebsrat ist nur ungeschickt, dann sind diese wöchentlichen Sitzungen durchaus wichtig. Gerade wenn Euer Unternehmen gerade schlecht da steht. Und gerade wenn Euer Betriebsrat sehr frisch ist. Dann steht nämlich unwahrscheinlich viel an und muss unwahrscheinlich viel geregelt werden.
Am Besten kann man es vielleicht daran fest machen: Wer keine Betriebsversammlungen abhält, handelt fahrlässig bis böswillig. Wer nur eine im Jahr abhält, vernachlässigt ebenso grob seine Pflichten.
Wer der Belegschaft viele Möglichkeiten zur Kommunikation anbietet und regelmäßig auf Betriebsversammlungen einen Rechenschaftsbericht ablegt und Rede und Antwort steht ist sich wahrscheinlich uneins, wie er zwischen den öffentlichen Versammlungen mit den Informationen umgehen soll und hat sich für einen ungeschickten Weg entschieden.
Auf der anderen Seite ist es allerdings auch die Belegschaft, die den Betriebsrat in die Pflicht nehmen muss, auf ihn zugehen muss und ihn für sich nutzen muss.
Und bei Deinem Zitat ist noch zu bedenken: Bist Du vielleicht an ein ungeschicktes/unkooperatives BR-Mitglied geraten und solltest mal noch andere Mitglieder befragen, bevor Du Deine Meinung über Euren Betriebsrat bildest? Man muss ja bedenken, dass sind 7 Leute mit 7 Meinungen. Das ist alles nicht so homogen, wie es vielleicht erstmal wirkt.
Schöne Grüße