W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat informiert Arbeitnehmer nicht über seine Arbeit

E
Eichhörnchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe seit Stunden verschiedene Foren gelesen leider ohne Erfolg.

Wir haben folgendes Problem: Bei uns in der Firma gibt es seit 5 Monaten einen Betriebsrat (7 KollegInnen). Sie tagen einmal wöchentlich einen ganzen Tag. Wir müssen in dieser Zeit ihre Arbeit mitmachen. Im Betrieb gibt es Gerüchte das der BR die Geschäftsleitung "absägen" will und z.T. wird dieser Kampf schon offen ausgetragen. (Die GF's werden regelrecht gemobbt). Informationen des BR was sie für die Mitarbeiter/Kollegen tun: Fehlanzeige. Zitat: "das ist alles geheim und darüber dürfen wir nicht sprechen". Da kommt bei uns der Verdacht auf, dass diese Personen sich nur haben wählen lassen um ihre persönlichen Interesse durchzusetzen. Die Arbeit leidet sehr darunter und die Angst geht um, dass die Firma geschlossen werden könnte, wenn das Ganze eskaliert.

Nun meine Frage: ist der BR verpflichtet den Arbeitnehmern öffentlich Rückmeldung über ihre Arbeit, Sitzungen bzw. Beschlüsse zu geben?

10.18507

Community-Antworten (7)

C
Chester

18.05.2008 um 18:35 Uhr

Hallo Eichhörnchen,

es ist tatsächlich so, dass der Betriebsrat Rechenschaft abgeben muss über seine Arbeit. Dazu schreibt das BetrVG das Abhalten von Betriebsversammlungen vor. Der Paragraph 43 sagt ganz konkret:

§ 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Liegen die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vor, so hat der Betriebsrat in jedem Kalenderjahr zwei der in Satz 1 genannten Betriebsversammlungen als Abteilungsversammlungen durchzuführen. Die Abteilungsversammlungen sollen möglichst gleichzeitig stattfinden. Der Betriebsrat kann in jedem Kalenderhalbjahr eine weitere Betriebsversammlung oder, wenn die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 Satz 1 vorliegen, einmal weitere Abteilungsversammlungen durchführen, wenn dies aus besonderen Gründen zweckmäßig erscheint.

Das bedeutet also 4 regelmäßige Betriebsversammlungen pro Jahr und ggf. 2 weitere außerordentliche.

Diese Betriebsversammlungen sind eine Veranstaltung der Belegschaft, die vom Betriebsrat organisiert und geleitet wird. Darauf hält der Betriebsrat seinen Rechenschaftsbericht, einmal pro Jahr muss der Arbeitgeber "über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden."

Den gesamten Paragraphen kannst Du Dir beispielsweise hier durchlesen: http://www.bundesrecht.juris.de/betrvg/__43.html

Auf jeder Betriebsversammlung müssen dann Betriebsrat und Geschäftsleitung der Belegschaft Rede und Antwort stehen. Außerdem kann auch die Belegschaft selber dafür sorgen, dass eine Betriebsversammlung einberufen wird. Dazu gilt der Satz:

(3) Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen.

Darüber hinaus ist es aber auch sehr wünschenswert, dass der Betriebsrat sonstige Öffentlichkeitsarbeit leistet: Betriebsbegehungen, Rundschreiben, Betriebsratssprechstunden all so etwas. Und natürlich sollten auch die Betriebsratsmitglieder direkt ansprechbar sein, also Ansprechpartner festgelegt werden, die auf der Arbeit problemlos telefonisch erreichbar sind. Wenn es auch noch die Möglichkeit gibt, den Betriebsrat per E-Mail zu kontaktieren, ist auch das ein guter Weg sich mit ihm in Verbindung zu setzen.

Antworten die Betriebsratsmitglieder so abweisend, wie Du es schilderst, ist das ausgesprochen dumm von ihnen. Denn damit verstehen sie ihre Stellung im Betrieb falsch und werden Euch nicht auf Ihre Seite bekommen. Geheimniskrämerei ist damit ausgesprochen fahrlässig und auch falsch, denn viele Informationen lohnen sich richtig zu streuen, damit die Belegschaft am Ball bleibt und die BR-Arbeit nachvollziehbar bleibt.

Nur bei manchen Sachen muss man sich besser bedeckt halten. Beispielsweise wenn man in Verhandlungen über einen Interessensausgleich ist und noch nichts unter Dach und Fach ist. Dann kann es unklug sein, Verhandlungsergebnissen vorzugreifen. Aber ab einem bestimmten Punkt ist es wieder zwingend erforderlich, die Verhandlungen offen zu legen.

Wenn Euer Betriebsrat überhaupt keine Betriebsversammlungen abhält, dann ist das ein "grobes Fehlverhalten" und kann sogar zu einem Antrag, den Betriebsrat abzusetzen und Neuwahlen anzusetzen führen.

Schau mal, wie das für Dich passt.

Um den Kollegen aber nicht zu sehr vor den Karren zu fahren: Wenn der Betriebsrat noch sehr frisch ist und sich in die ganze Arbeit noch nicht eingefunden hat, dann ist auch die Frage, ob sie das ganze nicht noch lernen müssen. Schlecht verkaufte Betriebsratsarbeit ist noch lange keine schlechte. Man weiß eben nicht, was intern abläuft und wie sich die Geschäftsleitung verhält.

Gehen wir erstmal vom Positiven aus und Euer Betriebsrat ist nur ungeschickt, dann sind diese wöchentlichen Sitzungen durchaus wichtig. Gerade wenn Euer Unternehmen gerade schlecht da steht. Und gerade wenn Euer Betriebsrat sehr frisch ist. Dann steht nämlich unwahrscheinlich viel an und muss unwahrscheinlich viel geregelt werden.

Am Besten kann man es vielleicht daran fest machen: Wer keine Betriebsversammlungen abhält, handelt fahrlässig bis böswillig. Wer nur eine im Jahr abhält, vernachlässigt ebenso grob seine Pflichten.

Wer der Belegschaft viele Möglichkeiten zur Kommunikation anbietet und regelmäßig auf Betriebsversammlungen einen Rechenschaftsbericht ablegt und Rede und Antwort steht ist sich wahrscheinlich uneins, wie er zwischen den öffentlichen Versammlungen mit den Informationen umgehen soll und hat sich für einen ungeschickten Weg entschieden.

Auf der anderen Seite ist es allerdings auch die Belegschaft, die den Betriebsrat in die Pflicht nehmen muss, auf ihn zugehen muss und ihn für sich nutzen muss.

Und bei Deinem Zitat ist noch zu bedenken: Bist Du vielleicht an ein ungeschicktes/unkooperatives BR-Mitglied geraten und solltest mal noch andere Mitglieder befragen, bevor Du Deine Meinung über Euren Betriebsrat bildest? Man muss ja bedenken, dass sind 7 Leute mit 7 Meinungen. Das ist alles nicht so homogen, wie es vielleicht erstmal wirkt.

Schöne Grüße

P
pirat

18.05.2008 um 18:44 Uhr

@ Eichhörnchen ...Im Betrieb gibt es Gerüchte das der BR die Geschäftsleitung "absägen" will ....Klasse!! Meuterei... geht das?? Die GF's werden regelrecht gemobbt...verkehrte Welt.... ich kenne das ganze nur Andersrum

E
Eichhörnchen

18.05.2008 um 19:03 Uhr

Hallo Chester, vielen Dank für deine umfangreichen Informationen. Werde mir die Homepage gleich mal ansehen /durchlesen.

Hallo Pirat, Es sind nicht nur Gerüchte, die Anfeindungen werden z.T. offen ausgetragen und wir haben Angst um unseren Arbeitsplatz. Wenn es so weiter geht, kann es sein, dass der Betrieb verkauft / geschlossen wird und dann..... Ade Arbeit, danke BR (wohl kaum verkehrte Welt)

RW
rainer w

18.05.2008 um 19:34 Uhr

Hallo Eichhörnchen, habe Deinen Hilferuf gelesen und kann dir dazu folgendes sagen:

  1. Es ist keinesfalls so das Ihr die Arbeit der MA mitmachen müßt, die in der BR Sitzung sind oder auch während der Woche mit BR arbeiten beschäftigt sind. Hier liegt eine Fehlplanung Eurer GL vor, denn in §37 Abs. 2 BetrVG. steht, die Mitglieder des BR sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeldes zu befreien..........! In einem Urteil vom BAG VOM 27.06. 1990-7 ABR 43/89 eißt es: Wir verweisen zur Untermauerung unserer Rechtsansicht auf einen Beschluß des BAG in dem das Gericht festgestellt hat, dass ein in Vollzeit tätiges BR Mitglied nicht mit dem "normalen Arbeitsvolumen" eines Vollzeitbeschäftigten belastet werden dürfe. Andernfalls sei es nicht in der Lage ohne Druck seinen Betriebsratsaufgaben nachzukommen.
  2. Ein BR ist wohl kaum in der Lage eine ganze GL abzusägen, hier scheint es wohl eher so das Euer BR stärke demonstrieren will. Wie viel BR´s in unserem Lande Giebt es die sich von der GL auf der Nase rum tanzen lassen. Hier würde ich erst mal noch abwarten. Zu Punkt 3 muß ich Dir sagen,Was nützt einer Belegschaft ein BR wenn dieser nicht mit der Belegschaft zusammenarbeitet?! Also ist Öffentlichkeitsarbeit des BR sehr wichtig. Oder ist das schwarze Brett zur Verschönerung einer weissen Wand? Unter Geheimhaltungspflicht fallen nur die in §79 BertVG genanten Sachen. Die hier aber alle zu nennen Würde wohl zu lange dauern. Verschweigen kann mann mal etwas aus Verhandlungstaktischen Gründen wenn man irgendwo einen Maulwurf vermutet.
P
pirat

18.05.2008 um 19:44 Uhr

@ Eichhörnchen sei doch kein Einfallshörnchen die Strategie der GL geht bei dir auf....wenn SIE schliessen wollen, tun sie es! Es sind wirtschaftliche Überlegungen/Gründe, ( konjunkturelle Schieflage) nicht der BR. Angst um den Arbeitsplatz kann ich gut nachvollziehen, nur die Adresse an die deine Aussage gerichtet ist, ist definitiv die Falsche.

DAH
Der alte Heini

18.05.2008 um 20:26 Uhr

So wie es aussieht hat die GL und deren Meinungsträger schon ganze Arbeit geleistet.

B
Benno_BRB

19.05.2008 um 10:28 Uhr

Wir wünschen diesem BR einen langen Atem und viel Erfolg, so er denn here Absichten hegt!

Es ist nicht immer leicht als Aussenstehender die Lage zu überblicken. Pocht auf Euer Recht, informiert zu werden, so wie es das BetrVG vorschreibt und unterstützt Euren BR dann.

Zum Thema : "Im Betrieb gibt es Gerüchte das der BR die Geschäftsleitung "absägen" will und z.T. wird dieser Kampf schon offen ausgetragen. (Die GF's werden regelrecht gemobbt)."

  1. kein BR ist ohne kriminelle Vorgeschichte der GF in der Lage diese "abzusägen"!

  2. Ein "offener Kampf" ist nie ratsam und dient nur der GF um die Situation zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Da stellt sich mir einfach mal die Frage, warum?!

Darum: Unsicherheit und Uneinigkeit haben seit Menschengedenken nur den "Führern" genutzt. Ob diese nun Priester, Lehnherren, Könige, Faschisten oder anders betitelte Despoten und Diktatoren waren. Erst als die Masse der Leute begriffen hatte, was sie für eine Macht haben, wenn sie einig sind, haben sie sich "befreien" können.l Meist nur um sich wieder wie die Lämmer unter eine neue Knute zu beugen. In diesem Sinne steht auch die Panikmache der öffentlichen Auseinandersetzungen mit Euren GF's. Wenn diese eine bessere Position hätte als der BR, dann würde sie es nicht nötig haben diesen öffentlich zu diffamieren! So gesehen befindet sich euer BR wahrscheinlich auf dem richtigen Weg. Macht teilt man nicht gerne!

  1. Mobbing ist keine Modekrankheit, auch wenn dieses Wort mittlerweile für alles mögliche benutz wird. Demnächst vielleicht auch dafür wenn die Raumpflegerinnen wieder wischen kommen?! Mobbing gegen die GF geht nicht wirklich. Andersherum allerdings sehr wohl. Und wenn der BR schon genötigt wird (meine Auslegung aufgrund meiner Erfahrungen!) öffentliche Dispute mit der GF auszutragen, dann sollte man diese Situationen schon viel eher unter dem Mobbingaspekt beleuchten!

Alles Gute!

Ihre Antwort