Hallo zusammen,


am 25.04. hat der BR einen neuen Wahlvorstand gewählt, da Neuwahlen gemacht werden müssen. Bis heute ist nichts veröfentlicht worden. Das BetrVG sagt expizit "unverzüglich". Als Antwort auf meine Nachfrage, wann man denn mit der Veröffentlichung im Intranet o.ä. rechnen könnte, antwortete man dass die Geschäftsführung noch etwas abklären müsste, deshalb sei noch nichts veräffentlicht worden.

Meines Wissens hat die GF damit überhaupt nichts zu tun und eine Verzögerung zählt als Behinderung des BR und ist somit Ordnungswidrig, ist doch richtig oder?

Man sagte auch, dass die 6 Wochen-Frist erst ab Veröffentlichung zählen würde. Stimmt dass?

Und sobald man sich bei einer Listenwahl auf die Liste schreibt, zählt doch auch schon die 1-jährige Kündigungsfrist, richtig?


Für eure recht schnelle Hilfe bin ich euch sehr dankbar......


Gruß Spikelee