Wählbarkeit BR
Kann ein BR gewählt werden, wenn die AN noch keine 6 Monate für das Unternehmen tätig sind? Wie sieht es mit übernommene Kollegen aus? Also, Betrieb macht zu und Kollegen werden für mind. 1 Jahr vom neuen AG übernommen.
Community-Antworten (1)
16.05.2008 um 15:31 Uhr
@ Figur imho...... zu 1., die Regularien der Wählbarkeit findest du bei google,oder Wiki, oder der GEW, oder Obi....... zu 2., redest du über eine Betriebsübernahme.... §613a BGB ? etwas mehr an Info´s wäre nicht schlecht.......sorry, meine Kristalkugel wurde mir geentert.
Verwandte Themen
Wählbarkeit, Betriebsübergang, 6-Monatsfrist
ÄlterBis Februar 2016 arbeitete ich in einer Gesellschaft mit zwei Standbeinen (1. Service 2. Projekte). Ab dem 01.03.2016 wurden die Projekte in eine komplett eigenständige Gesellschaft neuen Namens ausge
Wählbarkeit - wie lange muss jemand im Unternehmen sein ?
ÄlterNachdem ich hier mir nun einige Beiträge mal durchgelesen habe, möchte ich auch mal eine Frage stellen und bin gespannt auf die Antworten. Mitarbeiter (ehem. BR Vorsitzender) hatte zum 30.09.05 gekü
Leitender Angestellter weigert sich aus dem Betriebsrat auszutreten
ÄlterHallo Zusammen, ich habe eine Frage bzgl. Leitender Angestellte im Betriebsrat und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können: Einer der Betriebsratsmitglieder wurde zur Leitenden Angestellten befö
Wählbarkeit. Kann man vergangene Betriebszugehörigkeit auch dazu zählen?
ÄlterHi :o) Folgendes: Im Gesetzestext steht ja zur Wählbarkeit: "Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören... Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeit
Wählbarkeit?
ÄlterAlle Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen, also am Wahltag volljährig sind und mindestens sechs Monate im Betrieb arbeiten, sind geeignet. Wie sieht es denn aber aus,