Max. Länge der Probezeit
Heute benötige ich mal wieder Hilfe. Wo steht im Gesetz, dass die Probezeit nur maximal 6 Monate betragen darf? Danke für Eure Hilfe und einen schönen Tag.
Community-Antworten (3)
14.05.2008 um 10:41 Uhr
Es gibt keine Regelung wonach die Probezeit nur maximal 6 Monate betragen darf. Nach § 622 Abs. 4 BGB kann durch Tarifvertrag eine vom § 622 Abs. 3 BGB abweichende Regelung getroffen werden. Damit kann die Probezeitdauer bzw. die Dauer der Kündigungsfrist verkürzt oder verlängert werden. Allerdings wird der nach § 1 Abs. 1 KSchG Kündigungsschutz dadurch nicht beeinträchtigt, der greift nach 6 Monaten. Außer im Tarifvertrag kann auch in einer BV etwas anderes vereinbart sein. Die verkürzte Kündigungsfrist gilt allerdings nur in den ersten 6 Monaten.
14.05.2008 um 10:42 Uhr
@Hetti, diesen Paragraphen wird dir niemand nennen können.... Aber der Link könnte zum besseren Verständnis helfen.
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/content_04.html
14.05.2008 um 10:43 Uhr
hallo hetti, dies ist im bürgerlichen gesetzbuch § 622 abs. 3 geregelt. gruß sportler
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