Erstellt am 14.05.2008 um 08:15 Uhr von Julia
Bitte Bitte
Ich brauche dringend Hilfe, ich muss heute nich eine Ablehnung schreiben.Ich weis aber nicht wie diese Aussehen soll bzw was alles dort stehen muss
Erstellt am 14.05.2008 um 08:17 Uhr von DocPille
Hallo,
guckst du hier bei WAF,rechts oben unter Download,dann kommt rechts ein Kästchen mit Gesetzestexten und Musterschreiben unter BR-Wiki,sind ganz gute Sachen dabei.
Erstellt am 14.05.2008 um 08:41 Uhr von Julia
Doc
Ja Lieb gemeint,aber hilft mir nicht, dort finde ich mich kaum zurecht,bin eben kein PC Hannes.
Ich brauche ein Muster wegen einer Ablehnung :-(
Erstellt am 14.05.2008 um 08:44 Uhr von DocPille
Was möchstest du denn ablehnen??
Erstellt am 14.05.2008 um 08:45 Uhr von Mona-Lisa
@DocPille,
Mensch, bist du heute morgen schon schnell! Bist mir zuvorgekommen! ;-))
Erstellt am 14.05.2008 um 08:47 Uhr von DocPille
@Moan-Lisa
In der früh gehts noch bei mir,aber lass mal den Tag länger werden
Erstellt am 14.05.2008 um 08:47 Uhr von Julia
Doc
einen antrag vom AG,welcher einem An zu nachteil recht.Mehr darf ich hier nicht Kundgeben.
Könnte eine kündigung sein oder so was in der Richtung HILFE Doc bitte ....Ich bin dir auch auf ewig dankbar und zeige mich, im Rahmen erkänntlich
Erstellt am 14.05.2008 um 08:55 Uhr von Julia
Die Pille und Monan
Nett das ihr euch gefunden habt und das Pille sein Stängel am Tage immer länger wird,ABER ich habe Kopfschmerzen und brauche HILFE.
von mir aus könnt ihr kommen so oft ihr wollt.Von Morgends bis Abends.Aber wischen zeitlich würde ich mich über ein Muster erfreuen.
Erstellt am 14.05.2008 um 09:05 Uhr von DocPille
@Julia
Wenn jemand hier Hilfe sucht,bekommt er sie meistens,aber so wie du das gerade machst ist das sicher der falsche weg.
Mona-Lisa und ich finden uns sehr oft in diesem Forum,leider nur zum Meinungsaustausch.
Erstellt am 14.05.2008 um 09:11 Uhr von Mona-Lisa
@Julia,
ich unterstelle dir jetzt mal, dass dein letzter Kommentar deinen Kopfschmerzen zuzuschreiben ist....
Aber so kommst du nicht weiter. Auch nicht mit "einem AN zu nachteil recht". Mit dieser mehr als dürftigen Info kann hier niemand was anfangen.
Also?
@Pillendreher,
der Tag ist noch lang....... ;-))
Erstellt am 14.05.2008 um 09:11 Uhr von Kater Carlo
@ Julia,
wenn Du hier keine genauen Angaben machst, kann man Dir nur schwer helfen.
Eine Ablehnung zu irgendwas muß man begründen am besten mit dem zuständigen Pararagraphen.
Wenn es eine Anhörung zu einer Kündigung ist dann trifft es wohl den §102 BetrVg in dem es nur in 5 Gründe für einen Widerspruch ansonsten kann man nur bedenken aüßern.
LG
Kater Carlo
Erstellt am 14.05.2008 um 09:19 Uhr von Julia
Túldigung Hr. Doc P das wusste ich ja nicht.Bin etwas dicht am Wasser aktuell,brennt mir der Hintern hier.
Aber mir geht es hier grade von wegen Zeitlich sehr schlecht so das ich leider sagen muss das mich deine Sozialbindungen nicht wirklich was angehen.
Das Mona deine Zärtlichkeiten nicht erwieder.Da bin ich verantwortlich.Wie gesagt ich selber mich kümmert das liebesleben der hier Schreibenden recht wenig.
Besonders weil ICh grade wirklich dringend hilfe brauche.
Und ich fühle mich etwas veräppelt. Auch weil mir ein Waschbär ! Geschrieben hat. WÖRTLICH
" Hallo Julia,
Ich habe grade keine Zeit,aber ich sah der Doc ist schon am schaffen,da wirst du bald wieder Lachen"
Gruss W.B
Da frage ich mich.Was kommt noch? bzw wird es hier auch mal Sachlich oder muss ich erst eine Tour durch die örtlichen Wälder machen und Waschbären füttern?Und darf danach auf Hilfe hoffen?
Erstellt am 14.05.2008 um 09:24 Uhr von Julia
mauz125
Danke aber wo genau dort?Ich hasse diese suchen ich binschon am abdrehen.
Erstellt am 14.05.2008 um 09:29 Uhr von Mona-Lisa
@Julia,
hier im Forum ist mir ein Liebesleben fremd und unser Fellnäschen will dich ein wenig aufmuntern und auf seine Art Mut zusprechen....
Was erwartest du denn eigentlich?
Komm mal zu den Fakten, oder lass es sein......
Erstellt am 14.05.2008 um 09:38 Uhr von uhu
@Julia,
merke - unter Zeitdruck entstehen meistens nur schlechte Ergebnisse, deshalb :
1. geht es bei dem Antrag um eine personelle Einzelmaßnahme und gibt es somit für die Bearbeitung eine gesetzliche Frist? Wenn ja, dann mußt du schon mindestens im BetrVG nachsehen und deine Ablehnungsgründe entsprechend überprüfen, formulieren etc.
2. ist es z.B. ein Antrag i.S. von § 87 BetrVG, dann gibt es dafür keine Fristen und du kann in Ruhe nachdenken, nachlesen, dich sortieren und auch hier im Forum beraten lassen unter Angabe des anonymisierten Sachverhaltes; laß dich nicht vom AG unter Zeitdruck setzen, dass ist fast immer nur "Masche" ; da kann man auch mal eine kurze Mail an den AG schicken mit dem Hinweis, dass der BR in der Angelegenheit sein Mitbestimmungsrecht nach §....(je nachdem) reklamiert, sich jedoch aufgrund der gegenwärtigen Arbeitssituation noch nicht mit dem Vorgang beschäftigen kann, das aber zu gegeben Zeit tun wird. Bis dahin sollte der AG in dieser Angelegenheit nicht weiter tätig werden. Zur schnelleren Bearbeitung könnte der BR den Vorgang jedoch auch an einen Anwalt übergeben, dafür wäre allerdings eine Kostenübernahmeerklärung vom AG erforderlich.
3, wenn es um 1. geht und du unsere Hilfe brauchst, dann schildere den Sachverhalt hier im Forum
Erstellt am 14.05.2008 um 09:39 Uhr von Julia
Liebste Mona-Lisa
Bitte wer? Mich hat ein mauz125 und ein waschbär informell an geschrieben.eine Fellnase aber nicht???
Ist mir auch einerlei.
Ich brauche ein Muster oder ein Schreiben auf cdem Steht was alles in eine Ablehnung vom BR muss
also ich muss dem AG eine Ablehnende stellungnahme Schreiben,leider bin ich unsicher was da alles aufgeführt werden muss.
Deshalb.BITTE was muss alles in eine Ablehnung vom BR zum AG stehen?
Globale Aussagen wie Guckst Du Wiki BR .Helfen nichts das ist mir zu unübersichtlich.
Und bitte ich brauche keine Lebendhilfe NUR ein MUSTER.
Und ob du dein Liebesleben mit Fremden,Bekannten oder Malern hast ist mir völlig egal.Ich bin selber auch nicht die Unschuld vom land.Und sollte ein Holder Ritter hier unter uns sein so darf er mich gerne Umwerben.
Erstellt am 14.05.2008 um 09:43 Uhr von Julia
nun auch noch ein Uhu, last mich raten gleich schreibt mir noch ein Urmel und der Leming.
Sorry,dachte das ist ein Betriebsratsforum und nicht der Örtliche Zoo oder bin ich hier im Zweiten Teil von Madagaskar?
Erstellt am 14.05.2008 um 09:43 Uhr von uhu
@Julia
nicht sofort aber für spätere Anforderungen an dich könnte helfen : "Der erfolgreiche Betriebsrat - Schriftverkehr", Bund-Verlag, ISDN 3-7663-3462-X
Erstellt am 14.05.2008 um 09:47 Uhr von Julia
uhu
Toller Tip.Arbeitest wohl für so ein Lesecirkel?Kommst du auch mal aus der Mauser wieder raus oder bleibt dein zustand.Wie gehabt?
Erstellt am 14.05.2008 um 09:49 Uhr von uhu
@Julia
am besten du besuchst erstmal eine Grundlagenschulung bevor du daran denkst Anträge ablehnen zu wollen, mit denen du a. nichts anfangen kannst und b. keine Ahnung hast, wo deine Verantwortung etc. liegen
Erstellt am 14.05.2008 um 10:17 Uhr von Julia
uhu
Toller tip Teil Zwo.
hilft mir auch nicht,weil der Antrag muss abgelehnt werden.da kann ich nicht warten bis ich ein Semi hatte.
Verantwortung oh der bin ich mir Bewust.Deshalb frage ich hier ja auch nach.
Erstellt am 14.05.2008 um 10:32 Uhr von DocPille
Wenn keine genauen Fakten bekannt sind wird hier niemand eine Auskunft geben können.
Erstellt am 14.05.2008 um 10:33 Uhr von carrie
Wie soll dir denn einer helfen, wenn du nicht schreibst, um was genau es sich handelt? Du sollst doch keine Namen von Mitarbeitern nennen, der Fall sollte aber schon geschildert werden, dass haben hier drin schon unzählige vor dir auch getan. Solange keine Firmenspezifischen Details ausgeplaudert werden....
Erstellt am 14.05.2008 um 10:33 Uhr von Julia
Doc
ich will/muss einer kündigung wiedersprechen.bzw ablehnend argumentiere.besser?
Erstellt am 14.05.2008 um 10:44 Uhr von Kater Carlo
Hallo Julia
es gibz nur 5 Gründe für einen Widerspruch nach §102 BetrVg.
§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
(1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
(2) 1Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. 2Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. 3Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. 4Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. 5§ 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Der Betriebsrat kann innerhalb der Frist des Absatzes 2 Satz 1 der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn
1. der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat,
2. die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 verstößt,
3. der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann,
4. die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder
5. eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat.
(4) Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat nach Absatz 3 der Kündigung widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.
(5) 1Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, so muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. 2Auf Antrag des Arbeitgebers kann das Gericht ihn durch einstweilige Verfügung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung nach Satz 1 entbinden, wenn
1. die Klage des Arbeitnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint oder
2. die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen würde oder
3. der Widerspruch des Betriebsrats offensichtlich unbegründet war.
(6) Arbeitgeber und Betriebsrat können vereinbaren, dass Kündigungen der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Nichterteilung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet.
(7) Die Vorschriften über die Beteiligung des Betriebsrats nach dem Kündigungsschutzgesetz bleiben unberührt.
Falls dies alles nicht zutriftt kannste nur Bedenken äußern,die aber auch nur begründet.
Beispiel
An die Geschäftsleitung XY Betriebsrat xy
im Hause im Hause
Betrifft Anhörung zur Kündigung des Kollegen abc
Der Betriebrat hat in seiner Sitzung vom xx.xx.xx beschlossen der Kündigung von Herrn abc gemäß §102 BetrVg zu widersprechen.
Begründung: Die Kündigung kann nur unwirksam sein, da der Kollege abc seit 30 Jahren in der Firma ist und das 50 Lebensjahr schon überschritten hat. Eine Sozialauswahl scheint uns hier nicht angemeseen getroffen zu sein (§102 (1) BetrVG ).
MfG
Der Betriebsrat
Erstellt am 14.05.2008 um 10:45 Uhr von carrie
Kannst du eventuell schildern, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer gekündigt werden soll bwz was ihm vorgeworfen wird?
Hast du ein Gesetzbuch zur Hand? Der passende § 102 Abs.3 BetrVG wurde ja schon genannt. Was für eine Art Kündigung ist es denn? Ordentliche Kündigung - Außerordentliche Kündigung- Änderungskündigung?
Erstellt am 14.05.2008 um 10:53 Uhr von Julia
Ich werde hier noch bedäppert.
ICH BRAUCHE KEINE aufklärung über die Wiedspruchsgründe auch ist es hier nicht Zielführend die Ag gründe der kündigung zu nennen.
Es ist aber eine Frist Gerechte.ABEr ich will wiedersprechen nur will ich kein Formfehler begehen.
Liebe tirische Betriebsräte,was muss ich machen um eine antwort zu bekommen ? Dem Waschbären Knutschen oder anders weitig zu willen sein ?
Ich bin gerne bereit dieses Opfer zu bringen, schlimmer als mein EX dürfte der auch nicht sein.
Erstellt am 14.05.2008 um 10:53 Uhr von carrie
Es bleibt noch zu erwähnen, dass es nicht ausreicht, nur den Gesetzestext zu wiederholen, es müssen Tatsachen dargelegt werden, die es möglich erscheinen lassen, dass einer der in Abs. 3 aufgezählten Gründe vorliegt.
Erstellt am 14.05.2008 um 11:00 Uhr von Kater Carlo
Julia,
ich habe doch am Ende ein Beispiel gegeben
An die Geschäftsleitung XY Betriebsrat xy
im Hause im Hause
Betrifft Anhörung zur Kündigung des Kollegen abc
Der Betriebrat hat in seiner Sitzung vom xx.xx.xx beschlossen der Kündigung von Herrn abc gemäß §102 BetrVg zu widersprechen.
Begründung: Die Kündigung kann nur unwirksam sein, da der Kollege abc seit 30 Jahren in der Firma ist und das 50 Lebensjahr schon überschritten hat. Eine Sozialauswahl scheint uns hier nicht angemeseen getroffen zu sein (§102 Abs.3 (1) BetrVG ).
MfG
Der Betriebsrat
Erstellt am 14.05.2008 um 11:01 Uhr von carrie
Nach welcher der Nummern nach Abs. 3 wäre denn dein Fall anzusiedeln? Wenn ich das wüßte, könnte ich ein Beispielformular posten.
Erstellt am 14.05.2008 um 11:01 Uhr von Waschbär
@Julia,
NÖ,
auch Waschbären haben ihren Stolz.Ausserdem habe ich mich unsterblich in Carrie´s Rotenhaaren Verliebt.
für alles andere musst du eh einen Sonderantrag stellen,bei Midnightlady.ausserdem benötigst du die örtliche genehmigung und den Gesundheitspass vom hissigen Zoo.
Aber mal nur so am Rande ich Knutsche niemals mit Ex oder anderen nicht mehr Lebenden rum.
Erstellt am 14.05.2008 um 11:10 Uhr von Mona-Lisa
@Fellnäschen,
bei "carrie's" feurigem Hobby könntest du die dasselbige aber gehörig verbrennen! ;-))
Erstellt am 14.05.2008 um 11:20 Uhr von Julia
Carrie
nach Drei
Waschbär
Hau ab du Flohhaus
Mona
hoffentlich verbrennt er restlos
Erstellt am 14.05.2008 um 11:22 Uhr von carrie
Wer möchte gerne brennen? ;-)))) Ich passe bei Waschbärchen auch auf, nur ein bisschen kokeln....
Erstellt am 14.05.2008 um 11:28 Uhr von Mona-Lisa
@carrie,
bitte nicht zu sehr an's waschbärenkokeln denken!!!!
Du hast da ja so Fähigkeiten.......... ;-))
Erstellt am 14.05.2008 um 11:32 Uhr von Waschbär
@Carrie,
ich...... habe auch ordendlich Puste.Ausserdem ist mein Fell Feuerfest bis ca so gegen 666 Grad aufwärts .-)))
Erstellt am 14.05.2008 um 12:30 Uhr von packer
Hysterie schadet nie, aber gleich den lieben Kollegen WB heiß machen? Ich nehm ne Schüppe, das mieft nich so... ansonsten finde ich den Fred hier sehr schwer verständlich. Aufgrund der sehr verwirrendend Anfrage habt ihr KollegenInnen aber irgendwie Euer Bestes gegeben...
@ Julia... mach bitte bitte schnell ne Schulung!
Erstellt am 14.05.2008 um 12:48 Uhr von Julia
packer
ICH BRAUCHE EIN MUSTER oder zumindest eine Basis als Text UND keine Verdammtes Seminar im 3 Monaten.
da hier die hilfe ja auch nicht vom Himmel fällt scheint mir ein Seminar vom WAF ohne hin sinnlos.
Soory Leute Hilfe !
und Packer wo willst du mit dem Waschbären hinschiffen?
ach was frage ich Männer,müsstet ihr das Klo schrubben.Ihr würdet im Sitzenpinkeln
Erstellt am 14.05.2008 um 12:58 Uhr von jpsonics
Julia oh Julia....
war schon lange kein Romeo bei dir? Oder hat sich der Romeo heute nach doch als Fiat entpuppt?
Naja, wie auch immer, das schwarze hier sind Buchstaben, und zusammengesetzt ergeben die tatsächlich Worte, und aus diesen Worten ergibt sich manchmal ein Sinn.
Ein paar Beiträge weiter oben hat ein Kater bereits zum Zweiten mal ein Muster gepostet. Aber wie das mit Mustern so ist, muss man die hin und wieder auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Also, etwas mehr Eigeninitiative, wenn ich bitten darf. ;-)
Oder überliest du Beiträge von tierischen und pelzigen Forenteilnehmern etwa?
Erstellt am 14.05.2008 um 13:00 Uhr von galaxy
@julia
siehe Antwort 29, da hast du dein MUSTER, du musst es nur noch deinen gegebenheiten anpassen und das wirst du ja wohl schaffen nachdem du schon den ganzen Vormittag lang deine BR-Kollegen aus dem Forum auf Trab gehalten hast und die Dir ja schon genug Antworten auf deine wenig aussagekräftigen Fragen gegeben haben.
@waschbär
dein Stolz ist in diesem Fall gut angebracht, ansonsten würde Midnightlady dir bestimmt dein Fell versohlen, solltest du auf Julias Angebote eingehen... ;-))
Erstellt am 14.05.2008 um 13:07 Uhr von waschbär
@galaxy,
ja stimmt, aber ich will heute mal etwas mit dem Freuer spielen :-)
hoffentlich lässt mich Carrie nicht im Dunkeln sondern erhellt mit ihrem Freuer die dunkelheit .-)))
Erstellt am 14.05.2008 um 13:18 Uhr von galaxy
@waschbär
dann pass bloß auf, dass Carrie nicht mit deiner "Lunte" ihr Feuer entzündet um die Dunkelheit in deiner Waschbärhöhle zu erhellen..;-))
Erstellt am 14.05.2008 um 13:27 Uhr von carrie
Widerspruch des Betriebsrats gegen eine geplante Kündigung gemäß § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG
Betriebsrat Firmenbezeichnung, Adresse
Ort, Datum
An die Geschäftsleitung der Firma Firmenbezeichnung
im Hause
Beabsichtigte betriebsbedingte Kündigung des Herrn Name
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat sich in seiner Sitzung vom Datum mit der von Ihnen beabsichtigen Kündigung des Kraftfahrers Name befasst. Der Betriebsrat hat den Beschluss gefasst, der beabsichtigten Kündigung zu widersprechen, weil wir der Auffassung sind, dass Herr Name auf einem anderen freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (§ 102 Abs. 3 Nr. 5 BetrVG).
Begründung:
Es ist zunächst zutreffend, dass der derzeitige Arbeitsplatz von Herrn Name entfällt. Wir haben diese Entscheidung in unserem Monatsgespräch am Datum besprochen. Allerdings hatten Sie uns in diesem Gespräch auch mitgeteilt, dass in der Abteilung Kraftfahrer gesucht werden. Dort könnte Herr Name in seinem bisherigen Tätigkeitsgebiet weiterbeschäftigt werden. Wir haben deshalb für Ihre Kündigungsabsicht kein Verständnis und halten die beabsichtigte betriebsbedingte Kündigung des Herrn Name für sozial ungerechtfertigt.
Das ist nur ein Beispiel aus dem DKKB Formularbuch, vielleicht hilft es ja.
Erstellt am 14.05.2008 um 13:33 Uhr von waschbär
@carrie,
Hilfts du mir auch und leuchtest mein weg ? In dem du in mein komunikations kasten was hinterlässt.
Erstellt am 14.05.2008 um 13:49 Uhr von Julia
waschbär
hättest du mir geholffen,ich hätte auf den Absatz kehrt gemacht und dir alle wünsche von den Augen abgelesen.
Dageben ist das was du sonst glaubst zu kennen nur harmlos.
Erstellt am 14.05.2008 um 13:53 Uhr von carrie
@ waschbär
Ich leuchte dir gerne Heim ;-)) Für dich habe ich immer Feuer übrig !
Erstellt am 14.05.2008 um 13:59 Uhr von Waschbär
@Carrie,
Mein kleiner Feuerteufel.... dann musst du mir schon mal was senden .-)
@Julia,
jo, noch Billiger ging es dann aber auch nicht ? Was glaubst du was ich bin ? Ein Bordsteinschwalben billiglohn-wartungstechnicker ?
NÖ . Ich steh auf Ladys und ok auch mal auf Schlmperrei und so was *erötung*
Aber wichtiger als alles andere ist mir Feuer Freuer bis der Morgen vergluht Feuer in den die Sonne vergeht Feuer in den die Leidenschaft leb.
Achhggr Ich will Knuddeln ..............
Erstellt am 14.05.2008 um 14:02 Uhr von SSGG
äh,
ante partum eines neuen Kontaktforums?
Wäschbär, Du bist einfach zu offenherzig..::-)
Erstellt am 14.05.2008 um 14:19 Uhr von waschbär
SSGG,
wegen offenherzig... bin ja eben ein Hamburger jung .-()
gibt ja nicht grade viele Hambuger hier im forum .-)
Erstellt am 14.05.2008 um 14:37 Uhr von SSGG
Waschbär,
da gebe ich Dir recht! Viel zu wenig offenherzige Hamburger!
Schönen Grüße in den Süden aus dem Norden .-)
Erstellt am 14.05.2008 um 14:42 Uhr von Waschbär
SSGG,
aktuell bin ich ja mehr so City Süd .-) also von dir aus gesehen VOR der Elbe sonst ja dahinter .-))))
Erstellt am 14.05.2008 um 14:57 Uhr von packer
das hat Dir Carrie doch schon gegeben???
Scheint ja doch ein wenig abstrus zu sein... es gibt übrigends keine aüßerliche Formvorschrift, sehr wohl aber eine Inhaltliche... aber das ist schon alles hier gepostet worden...
Schulung!
Erstellt am 14.05.2008 um 14:59 Uhr von waschbär
@julia,
Nein ich bin nicht Bruno Bär .... auch nicht BennoBRB.
Aber damit das liebe Thema erstmal Feierabend hat, nicht das du noch einen HI bekommst.Deine Intern-Mail zeigte das ja deudlich. Haste mich verwechselt mit Benno gelle !
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm
Viel Spass und noch ein Schönes Rest leben
Erstellt am 14.05.2008 um 17:02 Uhr von Benno_BRB
@ waschbeechen!
tchjao so iss datt numo mideen jong Gemühse! Abä datt ek nich dehn Waschbeehn bün datt iss schomo gaanz klah, watt? Denn deh Benno sin Nome sacht dat schon gaanz eihndeutich: Dea kommt ausm Ohsten. Denn wou lecht denn datt schöine Brannburch wo sonst, ne?!
Und liebe Julia: Deine Nachricht is bei mir noch nicht angekommen! Aber datt macht allet nischt. Dir konnte ja anscheinend doch noch geholfen werden... hoffik!
Schönen Feierabend allerseits. Mach mich jetzt auch aus dem Staub!!
Erstellt am 14.05.2008 um 21:42 Uhr von carrie
@ waschbär
So richtig weis ich nicht wie das geht mit dem hinterlassen :-)
Erstellt am 15.05.2008 um 07:54 Uhr von Waschbär
@Benno_BRB,
Julia ist wohl eher ein Fisch ... als Junges Gemüse .-)
Sag mal wie ist das bei dir da so mit dem Kotlett ? Ich kannte mal jemannden aus B- dessen Mutter hat eins A Kotllet gemacht.
@Carrie,
Wie beim AB .-)
Erstellt am 15.05.2008 um 10:51 Uhr von Benno_BRB
@ Waschbär:
Also lebt die Julia eher in Deinen Breiten...
Bei uns hier jibbet keen Kotlett. Aber Kotelettes die schmecken legga! ;-)
Aber es ist schon recht schwierig zu sagen: Kotelett. Da gibt es allein bei uns hier in Brandenburg schon regional große Unterschiede der Zubereitung. Von daher müsstest Du mal sagen wie's für Dich gebraten wurde... Die Bouletten essen lieber Döhna und so!
Auch für mich bitte noch mal die Frage beantworten, die Carrie gestellt hat. AB sagt mir nämlich nix.
Erst mal bis denno
Benno
Erstellt am 15.05.2008 um 11:17 Uhr von waschbär
@Benno,
ach soooo ich hate da mal ein erlebniss wegen einem lekker Kotlett aus -B-.
Der Junge sagte meine Mutti macht die Bestenn Kotletts in -B- .Dachte du warst das.
wegen AB
Also
a. wie bei einer antwort im Beitrag handeln.
ABER
im
Feld deine E-Mail hinterlassen.
WICHTIG
Diesen Beitrag zur Frage im Forum speichern. DEN Hacken "raus" klicken.Damit deine E-Mail nur dahin kommt wo diese auch hin soll.
Natürlich muss die person welche du deine E-Mail anvertrauen möchtest auch ein Komunikationskasten offen haben > sprich hacken bei Bei Rückfragen möchte ich per E-Mail benachrichtigt werden "REIN" und natürlich ist es auch nötig das die zu Beglückende person eine Gültige Adresse hinterlegt hat.
Nun, aber alles Verstanden ???? .-9
Wegen Julia .... keine Ahnung aus welchen Breiten die Tante kommt,Breit im Kopf ist sie aber zu 100 %.
Mein rat an Julia, Hut auf damit die Sonne nicht wieder Sticht.
Erstellt am 15.05.2008 um 14:08 Uhr von Benno_BRB
Na bei mir klappt das irgendwie nicht mit der Benachrichtigungsfunktion wenn eine Antwort kommt. Ich weiss auch nicht warum. Aber die Adresse funktioniert sonst überall nur hier im Forum nicht.
Nee mein Bäschen, wir kenn' uns !noch! nicht persönlich. Mit dem Kölner hatte ich seinerzeit mal regen aber kurzfristigen Mail-Kontakt und meine Verwandten wohnen auch nicht mehr in der Domstadt, weshalb ein Date wohl extra geplant werden müsste...
Aber hummeln tu ich doch des öfteren. Vielleicht sieht man sich ja ma aufm Fischmarkt! (hab's bis heute noch nicht ein einziges Mal bis dahin geschafft! Wird ja wohl mal Zeit!)
Ansonsten Vielen Dank für Deine Einweisung!
Aber: was sagt der hier aus?: :-9
Und die Jule wird wohl zu sehr mit dem Kopfzerbrechen zu tun haben als dass sie sich momentan hier beteiligen kann. Manchmal ist es ja leider so, dass man nicht weiß, wo einem der Kopf steht und dann vergreift man sich schonmal im Ton. Besser wäre es natürlich schon wenn man es gelernt hat sich zu beherrschen und nicht gleich in die Luft geht.
Wenn man erst verlernt hat zu lachen, dann ist einem nicht mehr zu helfen....
Ich habe einen schönen Spruch im Kopf:
"Herr gib mir die Macht Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Kraft Dinge zu akzeptieren, die ich nicht ändern kann und die Weißheit das Eine vom Anderen zu unterscheiden!"
Ich weiß zwar nicht von wem der ist, aber er ist genial! Und hilft sehr weiter....
Ich muss jetzt Feierabend machen, bevor es anfängt zu regnen!
Bis denno!