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Hygienesitzungen, Teilnahme des BR?

S
Sassa
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG dem BR die Teilnahme eines BR-Mitgliedes an den regelmäßig stattfindenden Hygienesitzungen verbieten? Wenn wir teilnahmeberechtigt, bzw. -verpflichtet sind, wo steht das?

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Community-Antworten (2)

R
ratve

14.05.2008 um 11:51 Uhr

Würde die Teilnahme mit § 87 BetrVG (Fragen der betrieblichen Ordnung) begründen. Wenn AG die Teilnahme verweigert ladet doch einfach mal alle Teilnehmer zu einer anschliessenden BR-Sitzung ein und löchert Sie Stundenlang mit Fragen. Vielleicht sehen Sie dann ein, dass es einfacher ist den BR gleich einzuladen. MFG

S
SSGG

14.05.2008 um 16:32 Uhr

Moin Sassa,

vielleicht ist es eine Möglichkeit, über die §§80 und 89 BetrVG, §11 ASiG zu versuchen, ins Boot zu kommen. Du könntest noch einmal in den BG Vorschriften recherchieren.

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