Erstellt am 14.05.2008 um 09:51 Uhr von ratve
Würde die Teilnahme mit § 87 BetrVG (Fragen der betrieblichen Ordnung) begründen. Wenn AG die Teilnahme verweigert ladet doch einfach mal alle Teilnehmer zu einer anschliessenden BR-Sitzung ein und löchert Sie Stundenlang mit Fragen. Vielleicht sehen Sie dann ein, dass es einfacher ist den BR gleich einzuladen.
MFG
Erstellt am 14.05.2008 um 14:32 Uhr von SSGG
Moin Sassa,
vielleicht ist es eine Möglichkeit, über die §§80 und 89 BetrVG, §11 ASiG zu versuchen, ins Boot zu kommen.
Du könntest noch einmal in den BG Vorschriften recherchieren.