Erstellt am 13.05.2008 um 16:51 Uhr von Rosenheimer
Nein !
In einer regulären Betriebsratssitzung müssen die Tagesordnungspunkte vorab allen teilnehmenden Person rechtzeitig zugestellt werden, damit sich diese auf die Themen vorbereiten können. Hier wird meist ein Zeitraum von 3 Tagen angesetzt. Wenn Du daher vorab keine diesbezüglichen Informationen erhalten hast, kann man auch diesen beschluß kippen.
Änderungen an der Tagesordnung können nur VOR der Sitzung vorgenommen werden und zwar muss zuerst ein Antrag auf Änderung gestellt werden und dieser MUSS einstimmig angenommen werden. Erst danach ist die Änderung zugelassen.
Wieso wurden 2 Mitglieder einfach aus der Sitzung weggeschickt ? Mit welcher Begründung ? Aufgrund welcher Berechtigung ? Selbstverständlich müssen alle BR-Mitglieder an der Sitzung teilnehmen, sofern nicht gerechtfertig entschuldigt. Sollte also während der Abwesenheit der beiden BRM ein Beschluß gefasst worden sein, ohne daß diese beiden darüber informiert wurden, dann ist der Beschluß nichtig und kann angefochten werden.
Sofern diese beiden aus begründeten Gründen nicht teilnehmen konnten, so müssen selbstverständlich zwei Ersatzmitglieder eingeladen werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß euer BRV es witzig findet, von einem Richter diesbezüglich belehrt zu werden.
Ich rate den "alten Hasen" dringend ein Studium des BetrVG an, bevor man sich auf rechtlich sehr dünnes Eis begibt.