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Monatsgespräch nach § 74 BetrVG

B
BRVauler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin BRV und habe da ein Problem: muß es für das Monatsgespräche nach § 74 BetrVG eine Einladung und Tagesordnung geben. Muß das Monatsgespräch protokolliert werden? Wo kann man so was nachlesen, Quellen?

Grüße Bernhard

5.60904

Community-Antworten (4)

B-H
BR - Holli

12.05.2008 um 20:28 Uhr

Hallo,

das so genannte Monatsgespräch muss mit auf die Einladung.

Das ergibt sich aus der Regelung des §§ 29 Abs. 3 BetrVG, denn auch hierzu müssen sich die übrigen BR - Mitglieder ausreichend vorbereiten können. Es obliegt ja nicht nur dem Vorsitzenden die Möglichkeit regelungsbedürftige Sachverhalte an den AG weiterzureichen, sondern auch den BR - Mitgliedern.

Auch muss eine Protokollierung stattfinden! Das ergibt sich aus dem §§ 34 Abs. 2 BetrVG.

Ich hoffe, dass ich ein bißchen weiterhelfen konnte.

Beste Grüße

P
pirat

12.05.2008 um 21:37 Uhr

@BRVauler Besondere Formvorschriften, wie Einladungen oder Tagesordnung, bestehen nicht....wobei eine Agenda sinnvoll wäre...

hier findest du weitere Info´s http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/monatsgespraech.php

B
BRVauler

13.05.2008 um 19:15 Uhr

@pirat,

bisher hab ich es so gehalten wie im angegebenen Link.

Eine Protokollierung wäre aber durchaus sinnvoll, denn was geht dem Verhandlungspartner sein Geschwätz von gestern an.

schöne Grüße Bernhard

P
pirat

13.05.2008 um 22:51 Uhr

@ BRVauler jepp..., Prinzip Adenauer, vermeintliche Amnesie! Nun, dass ein Gesprächsprotokoll sinnvoll ist, darüber sind wir wohl einer Meinung....

Ahoi...

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