Monatsgespräch nach § 74 BetrVG
Hallo,
ich bin BRV und habe da ein Problem: muß es für das Monatsgespräche nach § 74 BetrVG eine Einladung und Tagesordnung geben. Muß das Monatsgespräch protokolliert werden? Wo kann man so was nachlesen, Quellen?
Grüße Bernhard
Community-Antworten (4)
12.05.2008 um 20:28 Uhr
Hallo,
das so genannte Monatsgespräch muss mit auf die Einladung.
Das ergibt sich aus der Regelung des §§ 29 Abs. 3 BetrVG, denn auch hierzu müssen sich die übrigen BR - Mitglieder ausreichend vorbereiten können. Es obliegt ja nicht nur dem Vorsitzenden die Möglichkeit regelungsbedürftige Sachverhalte an den AG weiterzureichen, sondern auch den BR - Mitgliedern.
Auch muss eine Protokollierung stattfinden! Das ergibt sich aus dem §§ 34 Abs. 2 BetrVG.
Ich hoffe, dass ich ein bißchen weiterhelfen konnte.
Beste Grüße
12.05.2008 um 21:37 Uhr
@BRVauler Besondere Formvorschriften, wie Einladungen oder Tagesordnung, bestehen nicht....wobei eine Agenda sinnvoll wäre...
hier findest du weitere Info´s http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/monatsgespraech.php
13.05.2008 um 19:15 Uhr
@pirat,
bisher hab ich es so gehalten wie im angegebenen Link.
Eine Protokollierung wäre aber durchaus sinnvoll, denn was geht dem Verhandlungspartner sein Geschwätz von gestern an.
schöne Grüße Bernhard
13.05.2008 um 22:51 Uhr
@ BRVauler jepp..., Prinzip Adenauer, vermeintliche Amnesie! Nun, dass ein Gesprächsprotokoll sinnvoll ist, darüber sind wir wohl einer Meinung....
Ahoi...
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