Br sitzung trotz amtsendhebung
Wir haben gegen die Stelver. Br Vorsitzende ein Amtsendhebungsverfahren eingeleitet.Frage : darf sie trotzdem die Sitzung leiten bzw teilnehmen
Community-Antworten (3)
23.01.2019 um 21:15 Uhr
Als stellv. BR-Vorsitzende kann sie natürlich die Sitzung leiten. Wenn sie das nicht mehr tun soll, müsst Ihr eine neue Stellvertretung wählen. Ansonsten will ich mir gar nicht ausmalen, was das denn für ein BR ist, in dem einerseits gegen die BR-Vorsitzende der Vorwurf einer groben Pflichtverletzung erhoben wird und man sich andererseits nicht darauf einigt, ihren Posten neu zu wählen.
23.01.2019 um 22:23 Uhr
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichts darf sie an der Sitzung teilnehmen und wenn Ihr sie nicht abgewählt habt, auch leiten. Warum wurde denn überhaupt ein Amtsenthebungsverfahren gegen sie eingeleitet.?
24.01.2019 um 17:04 Uhr
Wollt Ihr das die 2 Vorsitzende aus dem Gremium ausscheidet oder das Sie keine Stellvertreterin ist. Ausschlussverfahren sind Beweislastig gegenüber den Vorwürfen. Neuwahl dagegen einfacher.
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