Erstellt am 23.01.2019 um 20:15 Uhr von alterMann
Als stellv. BR-Vorsitzende kann sie natürlich die Sitzung leiten.
Wenn sie das nicht mehr tun soll, müsst Ihr eine neue Stellvertretung wählen.
Ansonsten will ich mir gar nicht ausmalen, was das denn für ein BR ist, in dem einerseits gegen die BR-Vorsitzende der Vorwurf einer groben Pflichtverletzung erhoben wird und man sich andererseits nicht darauf einigt, ihren Posten neu zu wählen.
Erstellt am 23.01.2019 um 21:23 Uhr von Challenger
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichts darf sie an der Sitzung teilnehmen und wenn Ihr sie nicht abgewählt habt, auch leiten.
Warum wurde denn überhaupt ein Amtsenthebungsverfahren gegen sie eingeleitet.?
Erstellt am 24.01.2019 um 16:04 Uhr von michalski0709
Wollt Ihr das die 2 Vorsitzende aus dem Gremium ausscheidet oder das Sie keine Stellvertreterin ist. Ausschlussverfahren sind Beweislastig gegenüber den Vorwürfen. Neuwahl dagegen einfacher.