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Br sitzung trotz amtsendhebung

N
Nasehase
Feb 2019 bearbeitet

Wir haben gegen die Stelver. Br Vorsitzende ein Amtsendhebungsverfahren eingeleitet.Frage : darf sie trotzdem die Sitzung leiten bzw teilnehmen

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Community-Antworten (3)

A
AlterMann

23.01.2019 um 21:15 Uhr

Als stellv. BR-Vorsitzende kann sie natürlich die Sitzung leiten. Wenn sie das nicht mehr tun soll, müsst Ihr eine neue Stellvertretung wählen. Ansonsten will ich mir gar nicht ausmalen, was das denn für ein BR ist, in dem einerseits gegen die BR-Vorsitzende der Vorwurf einer groben Pflichtverletzung erhoben wird und man sich andererseits nicht darauf einigt, ihren Posten neu zu wählen.

C
Challenger

23.01.2019 um 22:23 Uhr

Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichts darf sie an der Sitzung teilnehmen und wenn Ihr sie nicht abgewählt habt, auch leiten. Warum wurde denn überhaupt ein Amtsenthebungsverfahren gegen sie eingeleitet.?

M
michalski0709

24.01.2019 um 17:04 Uhr

Wollt Ihr das die 2 Vorsitzende aus dem Gremium ausscheidet oder das Sie keine Stellvertreterin ist. Ausschlussverfahren sind Beweislastig gegenüber den Vorwürfen. Neuwahl dagegen einfacher.

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