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Stimmberechtigt Ausschüsse

F
Fashdance
Nov 2019 bearbeitet

Ist ein Ausschuß personalausschusd, abstimmungsfahig

19607

Community-Antworten (7)

P
Pjöööng

18.11.2019 um 15:21 Uhr

Häh? .

U
UdoWoe

18.11.2019 um 15:39 Uhr

Was bitte schön sollte ein Ausschuß abstimmen? Vielleicht ein BA der Aufgaben delegiert bekommen hat. Ansonsten bereiten bei uns Ausschüße Vorlagen für die BR-Arbeit vor.

S
seehas

18.11.2019 um 15:55 Uhr

Wenn ihr einen Betriebsausschuss gegründet habt (Betriebsgröße mindestens 201 Beschäftigte), dann könnt ihr auch andere Ausschüsse gründen und ihnen Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen. Zum Beispiel kann ein Personalausschuss Beschlüsse in Personalfragen fassen, wenn er vom Betriebsrat als Gremium schriftlich damit beauftragt wurde.

K
Kjarrgan

18.11.2019 um 16:29 Uhr

Ein Ausschuß hat die Befugnisse die ihm von der Ausschußbildenen Stelle eingeräumt warden. Nicht mehr - nicht weniger. also z.B. Verhandlungen oder Verhandlungen führen und beschließen / abschließen oder auch nur Infomationen zusammentragen und eine Präsentation erstellen

C
celestro

18.11.2019 um 16:31 Uhr

@Kjarrgan

Was heißt das nun? "Ist ein Ausschuß personalausschusd, abstimmungsfahig?" LOL!

K
Kjarrigan

19.11.2019 um 10:48 Uhr

Hallo celestro lessen - nachdenken - verstehen.

Im Gegensatz zum gestzlich vorgeschrieben Betriebsausschuß ist der Personalausschuß ein Ausschuß der gebildet warden KANN. Wenn der BR also beschließt eine PA zu bilden, kann der BR auch bestimmen welche Aufgaben / Rechte / und Pflichten dieser Ausschuss hat. Er kann also sagen: Ihr macht die ganzen Vorarbeiten (sichten, Vorprüfung etc) tragt die Ergebnisse dann dem BA oder dem BR in der Sizung vor und der BA oder BR fast dann den Beschluß (Abstimmung) Welche Rechte und Pflichten gestzlich zu bildene Ausschüsse haben regelt das Gesetz.

und hier noch ein link https://www.betriebsrat.com/personalausschuss

M
Moreno

19.11.2019 um 11:39 Uhr

Der Personalausschuss ist dann ,,abstimmungsfähig" (ich gehe mal davon aus dass Fashdance meint das er alleine über Einstellungen / Kündigungen / Versetzungen entscheiden kann) wenn es 1. einen Betriebsausschuss gibt und ihm die Aufgaben zur selbständigen Erledigung vom BR übertragen worden sind.

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