Erstellt am 09.05.2008 um 20:47 Uhr von pirat
@pia
an Samstagen dürfen Jugendliche, im Gegensatz zu volljährigen Lehrlingen, grundsätzlich nicht beschäftigt werden! Aber wie immer im Leben, es gibt Ausnahmen.
Regelungskriterien findest du unter "Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend" (Jugendarbeitsschutzgesetz) oder im TV.
ein Link, gefällig.....
http://www.guss-net.de/05_Service/01_Download/03_Recht_und_System_des_Arbeitsschutzes/5_Jugendarbeitsschutz.pdf
Erstellt am 10.05.2008 um 08:32 Uhr von Pia
Danke Pirat!!!
ich lese immer nur von jugendlichen azubis. Wie sieht denn die Sonntagsarbeit bei volljährigen azubis aus?
Dürfen die arbeiten ja oder nein???
Gruß Pia
Erstellt am 10.05.2008 um 09:37 Uhr von pirat
@Pia
Volljährige Azubis dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Ausserdem steht ihnen für die Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss.
Für alle deine Fragen steht dir auch gerne die DGB Jugendorganisation zur Verfügung, oder die IHK.
Gibt es keine JAV / BR?