Dürfen Azubis Samstag und Sonntag arbeiten?
bei uns wir ein neues großes projekt starten wo fast alle mitarbeiter gebraucht werden. Um die eingaben unterer anderem in die neue software zu spielen müssen alle hand anlegen. Auch unsere azubis bleiben nicht verschont. Das heißt auch, an einem wochenende arbeiten. Soweit so gut. Doch was ist mit den azubis? Unsere azubis sind teilweise unter 18.
Dürfen die Samstags und Sonntags arbeiten? Wo gibts was nachzulesen?
Vielen Dank für Euere Hilfe!!!
Gruß Pia
Community-Antworten (3)
09.05.2008 um 22:47 Uhr
@pia
an Samstagen dürfen Jugendliche, im Gegensatz zu volljährigen Lehrlingen, grundsätzlich nicht beschäftigt werden! Aber wie immer im Leben, es gibt Ausnahmen. Regelungskriterien findest du unter "Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend" (Jugendarbeitsschutzgesetz) oder im TV. ein Link, gefällig..... http://www.guss-net.de/05_Service/01_Download/03_Recht_und_System_des_Arbeitsschutzes/5_Jugendarbeitsschutz.pdf
10.05.2008 um 10:32 Uhr
Danke Pirat!!!
ich lese immer nur von jugendlichen azubis. Wie sieht denn die Sonntagsarbeit bei volljährigen azubis aus?
Dürfen die arbeiten ja oder nein???
Gruß Pia
10.05.2008 um 11:37 Uhr
@Pia
Volljährige Azubis dürfen in bestimmten Branchen auch Sonntags und an Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Arbeit nicht an anderen Tagen erledigt werden kann (§9,10 Arbeitszeitgesetz). Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr arbeitsfrei sein. Ausserdem steht ihnen für die Sonntagsarbeit ein Ersatzruhetag zu, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Für alle deine Fragen steht dir auch gerne die DGB Jugendorganisation zur Verfügung, oder die IHK. Gibt es keine JAV / BR?
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Chaotische Azubi-Übernahme über die Leiharbeitsfirma - was tun?
ÄlterBitte dringend helfen, folgendes ist passiert: Unsere Klinik wurde am 15.10.2006 vom Land an einen privaten Betreiber übergeleitet. Betriebsübergang nach §613 a BGB. Unter § 3 der Überleitungsverei
Was ist zu tun, wenn ich das Gefühl habe, dass der BR mich (1er JAV) nicht genügend unterstützt?
ÄlterHallo, Ich bin jetzt seit Oktober JAV (1er JAV) in unserem Betrieb mit zur Zeit 5 Azubis. Ich habe das Gefühl, dass der BR nur eine JAV gewählt hat um den Arbeitgeber zu ärgern. Mein Vorgänger war
Stundenkonto bei Azubis zulässig?Zuschläge?etc
ÄlterHallöchen :) Ich habe mal ein paar Fragen, zu denen ich keine deutlichen Erklärungen im BBiG oder ArbZG gefunden habe. Überstundenkonten bei Azubis. Sind diese generell zulässig? Bei uns i
Wochenendarbeit
Ältermeine frage bezieht sich auf einen Betrieb in dem der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist und enstprechend es auch keinen Tarifvertrag gibt. Zur Zeit wird im Betrieb die 6 Tage Woche teilwei