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BR-Abwahl durch die Belegschaft

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paladin15
Jan 2018 bearbeitet

Welche Möglichkeiten hat die Belegschaft den gesamten Betriebsrat vorzeitig los zu werden?

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Community-Antworten (6)

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pirat

09.05.2008 um 23:01 Uhr

@ paladin15 eine Frage sei mit gestatte..... warum?

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paula

09.05.2008 um 23:29 Uhr

Mafiakiller, Gift im Kaffee, Briefbombe....

so wie Du die Frage stellst kannst Du hier eigentlich nicht mit einer ernsthaften Antwort rechnen oder?

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Lotte

10.05.2008 um 00:38 Uhr

paula ;-), mir viel als erstes "Schließung des Betriebes" ein.

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paula

10.05.2008 um 01:17 Uhr

@lotte

klasse Idee! Ich sehe schon BR´s sind hier vielleicht kreativer als so mancher AG :-)

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Matze24

10.05.2008 um 13:58 Uhr

@paladin15, der Betriebsrat wurde von der gesamten Belegschaft als seine Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber für VIER Jahre gewählt und genießt daher deren Vertrauen. Warum sollte er jetzt abgeschafft werden? Solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt, bleibt er es bis zur nächsten Wahl!

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laffo2

11.05.2008 um 23:04 Uhr

Servus Leute, warum antwortet ihr hier nicht korrekt? Paladin15, im BetrVG steht unter § 23 ( Verletzung der Pflichten) Abs.1 " Mindestens 1/4 der wahlberechtigten AN, der AG oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem BR oder die Auflösung des BR wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.Der Ausschluss eines Mitgliedes kann auch vom BR beantragt werden." Allerdings ist mir ehrlich gesagt schleierhaft wieso man eine gewählte AN-Vertretung wieder los werden will? Ich sage den "meuternden" Kollegen/innen immer.:Ihr habt den BR so gewählt, wie er z.Zt. ist!...auch, wenn ich mit diversen BR-Entscheidungen nicht konform gehe. Das nennt man allerdings "Herrschaft des Volkes= Demokratie".

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