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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verbot über Gehalt zu sprechen

F
Freeplay
Nov 2019 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

bei uns in der Firma ist in jedem Arbeitsvertrag festgehalten, dass über das Gehalt stillschweigen zu wahren ist. Einem Mitarbeiter der über sein Gehalt gesprochen hat wurde ein Schriftstück vorgelegt, das er unterschreiben sollte, dass er nicht mehr über sein Gehalt sprechen darf. Nun waren wir (Betriebsrat) auf dem BR1 Lehrgang, dort wurde uns gesagt, dass der Passus im Vertrag nichtig sei und jeder über sein Gehalt sprechen darf, egal ob es im Vertrag anders steht. Nun würde ich gerne für die Sicherheit einen § wissen oder eine Rechtsprechung, hat da jemand von euch was passendes zu?

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Community-Antworten (3)

U
UdoWoe

18.11.2019 um 10:41 Uhr

https://www.roberthalf.de/blog/verdienst-vergleich-was-verdienen-meine-kollegen

https://www.gehaltsvergleich.com/news/verschwiegenheitsklausel-ueber-gehalt-spricht-man-nicht

Beim zweiten bitte zum Punkt "Schweigepflicht auch bezüglich des Gehalts?" scrollen.

Auch bei uns steht in jedem Gehaltserhöhungsschreiben der Firma, dass wir über das Gehalt nicht reden dürfen. Wir machen es trotzdem. Die wenigsten machen es aber. Das der AG in eurem Fall ein Schreiben vorliegt welches Unterschrieben werden soll, finde ich sehr komisch. Ich würde mal laienhaft sagen, dass dieses Schreiben, sollte es vor Gericht gehen, keinen Bestand hat. Ich würde es gar nicht erst unterschreiben. Mal schauen wie der AG dann reagiert. Zumal über das Entgelttranzparenzgesetz bekommt man ja auch indirekt Auskunft (zumindest über eine Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts).

C
celestro

18.11.2019 um 10:49 Uhr

Warum fragt man im Lehrgang nicht nach der Rechtsprechung? Also einen § gibt es da nicht, aber es hat sich tatsächlich Rechtsprechung dazu etabliert. Die lässt sich mit Sicherheit auch per Suchmaschine finden.

Kleiner Haken ... es gibt die Ausnahme, dass man dann nicht über das Gehalt reden darf, wenn die Daten quasi schaden könnten. Das ist aber eher im Rahmen Außendienstler etc. der Fall, wo die Konkurrenzsituation eine ganz andere ist und "abwerben" ein großes Thema ist.

P.S. Da es im AV schon drin steht, wäre ein neues Schriftstück eh Wurst. Entweder hätte die Regel Bestand oder nicht. Daran kann man schon erkennen, dass der AG hier bloß lamentiert und nicht wirklich Argumente hat.

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